Seit Mittwoch früh muss sich die Sterbebegleiterin Erika Preisig wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Strafgericht Baselland verantworten. Sie soll laut Anklage 2016 eine nicht urteilsfähige Frau in den Tod geschickt haben.
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Im Strafjustizzentrum in Muttenz BL befasst sich seit Mittwoch mit dem Fall der Sterbebegleiterin Erika Preisig. - sda - Roger Lange, Keystone-SDA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht hatte in Erwartung grossen Andrangs zum öffentlichen Strafprozess und wegen limitierter Platzzahl eine Voranmeldung verlangt, vom Publikum und Medien.

Tatsächlich passierten rund 40 Interessierte die Sicherheitsschleusen des Strafjustizzentrums beim Muttenzer Bahnhof, bevor die Fünferkammer um 8.15 Uhr loslegte.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen die 61-jährige Ärztin primär wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung erhoben. Der zu bewertende Fall betrifft eine 67-jährige Sterbewillige aus dem Baselbiet. Diese litt unter schulmedizinisch schwer erklärbaren starken Schmerzen und hatte schon länger genug vom Leben.

Da kein Psychiater jener Frau das für eine legale Sterbebegleitung nötige Urteilsfähigkeits-Gutachten ausgestellt hatte, schrieb Preisig einen eigenen ärztlichen Bericht und holte als Zweitmeinung einen Bericht eines Hausarztes ein. Für die Anklage war das zu wenig: Die Frau sei depressiv und nicht urteilsfähig gewesen.

Weil Preisig um die ungenügende Abklärung der Urteilsfähigkeit gewusst habe, handelt es sich für die Anklage um vorsätzliche Tötung in mittelbarer Täterschaft: Das Mittel zum Zweck war dabei die Sterbewillige selber, die den Infusionshahn mit dem Gift eigenhändig öffnete. Preisigs Motiv sei Idealismus gewesen - also nicht Bereicherung.

Im Weiteren wirft die Anklage Preisig verschiedene Verstösse gegen das Heilmittelrecht von Bund und Kanton vor. Beim viertägigen Prozess sind für die Parteiverhandlung samt Plädoyers anderthalb Tage veranschlagt. Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündigt werden.

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