Drei Mitgliedern des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) wird vorgeworfen, in einem Video verbotene Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben. Deswegen müssen sie sich ab heute Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
Nicolas Blancho (l.) und Abdel Illi sind zwei der drei Angeklagten.
Nicolas Blancho (l.) und Abdel Illi sind zwei der drei Angeklagten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Mittwoch beginnt in Bellinzona TI ein Prozess gegen drei Mitglieder des Islamischen Zentralrats der Schweiz.
  • Grund dafür ist ein Video, das Propaganda für Al-Kaida und ähnliche Organisationen betreibe.
  • Zu den Angeklagten gehören die Vorstands-Mitglieder Abdel Illi und Nicolas Blancho.

Drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) stehen ab heute Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ihnen wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview verbotene Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben.

Im Zentrum der Anklage der Bundesanwaltschaft steht ein Video-Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, das vom angeklagten Naim Cherni während eines Syrien-Aufenthalts im Herbst 2015 gemacht wurde. Die beiden weiteren angeklagten Vorstands-Mitglieder Abdel Illi und Nicolas Blancho segneten die Aufschaltung des Videos ab, beziehungsweise machten sie Werbung dafür.

Die Bundesanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass es sich bei Al-Muhaysini um einen hochrangigen Führer und Exponenten der Dachorganisation Jaysh al-Fath handelt. Diese soll im März 2015 gegründet worden sein. Es handle sich dabei um eine militärisch-zivile Dachorganisation dschihadistischer Natur mit verschiedenen Fraktionen. Gemäss Anklageschrift soll die Organisation Parallelen zu Al-Kaida aufweisen. Al-Muhaysini wird von der Bundesanwaltschaft auch als führender Angehöriger der Al-Kaida in Syrien bezeichnet.

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Naim Cherni (rechts) wurde vom Bundesstrafgericht bereits verurteilt. (Archivbild) - Keystone

Kein journalistisches Video

Weil es sich bei Al-Muhaysini um einen führenden Kopf handeln soll und das Interview nicht journalistischen Grundsätzen genüge, fällt das Video für die Bundesanwaltschaft unter das Kriterium der unerlaubten Propaganda.

Der IZRS hat einen Bericht verfasst, in dem er diese beiden Punkte zu entkräften versucht. Vor dem Bundesstrafgericht werden die drei Angeklagten keine Aussagen machen. Dies hat Abdel Illi am Dienstag anlässlich einer Pressekonferenz gesagt. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage. Das Urteil wird am 25. Mai verkündet.

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