Der Presserat hat drei Beschwerden gegen «Tages-Anzeiger» und «Sonntagszeitung» gutgeheissen. Grund dafür ist verschleierte Werbung.
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Eine Ausgabe des «Tages-Anzeiger». (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Presserat hat Beschwerden gegen «Tages-Anzeiger» und «Sonntagszeitung» gutgeheissen.
  • Die Zeitungen sollen verschleiert Werbung gemacht haben.
  • Redaktionelle Seiten und Werbebeiträge seien fast gleich gestaltet worden.

Der Presserat hat drei Beschwerden gegen die Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Sonntagszeitung» wegen verschleierter Werbung gutgeheissen. Die Lesenden seien getäuscht worden, weil sie den nicht journalistischen Charakter der Seiten nicht auf den ersten Blick hätten erkennen können.

Solche Werbeformen, sogenanntes «Native Advertising», seien zwar nicht untersagt, schreibt der Presserat am Montag in einer Mitteilung zu den Entscheiden. Sie müssten aber klar, eindeutig, genügend gross und deutlich sichtbar als Werbung deklariert sein. Dies sei bei allen drei Werbebeiträgen nicht der Fall gewesen.

Werbeseiten fast gleich wie redaktionelle Seiten

Bei den gerügten Beiträgen handelte es sich um ganz- und doppelseitige Werbebeiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest, die journalistisch aufgemacht waren und fast deckungsgleich gestaltet waren wie redaktionelle Seiten.

Der Presserat erinnerte an seinen Leitentscheid zu dieser Werbeform von Ende letzten Jahres. Damals hatte er die «NZZ am Sonntag» für eine verkappte Werbeseite gerügt.

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