Presserat rügt Blick am Abend

Keystone-SDA
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Bern,

Der Presserat hat den «Blick am Abend» getadelt, weil er unsachgemäss über einen Kindesmissbrauch berichtet hatte.

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Die Printausgabe des «Blick am Abend» wurde eingestellt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • «Blick am Abend» hat über einen schweren Fall von Kindsmissbrauch berichtet.
  • Dabei wurden grundlegende journalistische Prinzipien verletzt, kritisiert der Presserat.

Der Schweizer Presserat rügt den «Blick am Abend» für einen unsorgfältigen Artikel über einen schweren Fall von Kindsmissbrauch. «Vater warnte Behörden vor Fetisch-Mutter» titelte die Pendlerzeitung und schrieb, eine Mutter habe ihre Tochter als Sex-Sklavin für ihren Partner – ihren «Meister» – ausgebildet. Dass es sich dabei um einen Bericht kurz vor einem Strafprozess handelte, erwähnte «Blick am Abend» allerdings nicht.

Im Artikel kommt der leibliche Vater des Kindes zu Wort. Er erzählt von seinem frühen Verdacht, dass die Tochter missbraucht würde. Er habe dies der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gemeldet. Die sei dem jedoch nicht nachgegangen. Er selber habe seine Annahme nicht belegen können.

Journalistische Grundregeln verletzt

Trotz dieser schweren Beschuldigung hatte «Blick am Abend» auf eine Stellungnahme der Kesb verzichtet. Damit ist laut Presserat die im Journalistenkodex vorgeschriebene Anhörung bei schweren Vorwürfen verletzt. Neben dem Vater nannte «Blick am Abend» keine weitere Quelle. Gleichzeitig werden detaillierte Handlungen des Missbrauchs aufgeführt. Eine massgebliche Quelle, konkret wohl die Anklageschrift, nannte «Blick am Abend» nicht und unterschlug damit wesentliche Informationen.

Ebenso rügt der Presserat, dass die Redaktion dem Schutz des Kindes nicht ausreichend Rechnung trug. Der Presserat anerkennt zwar, dass bei Gewaltverbrechen an Kindern andeutungsweise darüber berichtet werden kann. Höchste Zurückhaltung, wie sie der Kodex verlangt, zeigte sich im Artikel von «Blick am Abend» jedoch nicht.

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