Beim Missbrauchsfall in Staufen versagte die Behörde

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Fribourg,

Beim Missbrauchsfall eines Jungen haben die Behörden schwere Fehler begangen. Die Mutter und ihr Lebensgefährte vergewaltigten den Jungen zwei Jahre lang.

Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch.
Gerichtsakten liegen auf dem Richtertisch. - Dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Donnerstag stellt die Freiburger Behörde den Abschlussbericht zum Missbrauchsfall.
  • Die Vorwürfe an die Behörde waren schwerwiegend. Das Opfer hat zwei Jahre lang gelitten.

Der schwere Missbrauch eines kleinen Jungen in Staufen bei Freiburg ist trotz Warnungen lange unentdeckt geblieben. Die beteiligten Behörden räumten in einem vorgestellten Abschlussbericht heute Donnerstag zu dem grausamen Fall Fehler und Versäumnisse ein: Nicht alle Erkenntnismöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, vorhandene Informationen seien «nicht frühestmöglich» weitergegeben worden.

«Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern wir wollten die Vorgänge fachmännisch aufarbeiten», sagte der Präsident des Karlsruher Oberlandesgerichtes (OLG), Alexander Riedel, in Freiburg. Jeder würde das Geschehene gerne ungeschehen machen. «An erster Stelle steht das Bedauern über das Schicksal des Jungen, das nicht rückgängig zu machen ist», sagte Riedel.

Zwei Jahre voller Leid und Qual

Das Opfer - ein heute zehnjähriger Junge - war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden. Das Paar ist bereits verurteilt.

Den Behörden waren in dem Fall schwere Fehler vorgeworfen worden. Unter anderem wurde ein Kontaktverbot des einschlägig vorbestraften Lebensgefährten zu Kindern nicht überwacht. Das Kind wurde ausserdem nach vierwöchiger Inobhutnahme zurück in die Familie geschickt - ohne angehört zu werden und einen Rechtsbeistand zu bekommen.

Die Arbeitsgruppe des OLG Karlsruhe sowie des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald empfahl unter anderem, dass das Jugendamt künftig alle Einschätzungen und Informationen zu einem Fall unverzüglich an beteiligte Gerichte weitergibt. Eine Aufarbeitung auf Landesebene steht noch aus und soll mithilfe einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) aus Sozial-, Justiz- und Innenministerium geleistet werden.

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