Die Postcom, die Eidgenössische Postkommission, hat eine Empfehlung gegen die Schliessung der Postagentur in Hellbühl ausgesprochen.
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Die Post. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Die Eidgenössische Postkommission Postcom hat eine ablehnende Empfehlung zur Schliessung der Postagentur in Hellbühl abgegeben. Sie kritisierte dabei die Post, dass sie die Gemeindebehörden von Neuenkirch und die Postcom mit der Schliessung der Agentur Ende 2023 vor vollendete Tatsachen gestellt habe.

Gegen die Schliessung der Agentur war bei der Postcom nämlich noch eine Eingabe des Neuenkircher Gemeinderats hängig, der die Kommission ersuchte, diesen Entscheid der Post zu überprüfen, wie die «Postcom» am Donnerstag mitteilte.

Die «Post» aber habe diese Empfehlung nicht abgewartet und die Agentur Ende 2023 geschlossen. Da die «Postcom» keine Verfügungskompetenz in Bezug auf die Schliessung und Verlegung von «Poststellen» und «Postagenturen» habe, sei es ihr trotz der klaren Rechtsverletzung nicht möglich, der «Post» eine Verwaltungssanktion aufzuerlegen, schreibt sie.

Konsequenzen für zukünftige Vorgehen

Stattdessen gab sie Anfang Februar nachträglich eine negative Empfehlung gegen die Schliessung der "Postagentur Hellbühl" mit dem Hausservice als Ersatzlösung ab, wie sie festhielt. Die «Postcom» machte die «Post» auch darauf aufmerksam, dass sie künftig Zeitpläne erstellen müsse, damit sie die gesetzlichen Vorgaben, die sowohl für Poststellen als auch für Postagenturen gelten, bei Postagenturen einhalten könne.

Die "Postverordnung" sieht vor, dass die «Post» die Behörden der betroffenen Gemeinden konsultieren muss, wenn sie die Schliessung einer Poststelle oder einer Postagentur plant. Wenn keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden wird, können die Gemeinden die «Postcom» anrufen.

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