Post ändert Ablauf: Bei wichtigen Briefen besser an den Schalter

Cheri Reinhardt
Cheri Reinhardt

Bern,

Wer einen Mietvertrag kündigt oder Einsprache erhebt, schickt das per A-Post Plus oder Einschreiben. Ab Juni gilt dafür eine neue Regel.

Postschalter
Die Post ändert den Ablauf bei Einschreiben und A-Post Plus. Am Schalter bleibt der direkte Nachweis aber bestehen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Juni 2026 ändert die Post, wie sie A-Post-Plus- und Einschreiben-Sendungen erfasst.
  • Wer am Schalter aufgibt, bekommt weiterhin eine Quittung mit Datum und Uhrzeit.
  • Juristen empfehlen: Wichtige Briefe weiterhin am Schalter aufgeben.

Die Kündigung muss heute noch raus. Der Rekurs läuft morgen ab. Wer in solchen Momenten zur Post geht, will sichergehen und bekommt am Schalter eine Quittung mit Datum und Uhrzeit.

Genau das ist der Beweis, falls es später Streit gibt.

Ab 1. Juni 2026 (Montag) ändert die Schweizer Post diesen Prozess für A-Post Plus und Einschreiben Inland. Zunächst klang es so, als würden solche Sendungen künftig nicht mehr direkt am Schalter, sondern erst automatisch im Briefzentrum erfasst. Das löste scharfe Kritik aus.

Was A-Post Plus und Einschreiben so besonders macht

Beide Sendungsarten bieten eine Sendungsverfolgung. A-Post Plus ist die günstigere Option für alle, die einfach wissen wollen, ob ein Brief angekommen ist. Beim Einschreiben geht die Post einen Schritt weiter: Die Übergabe wird bestätigt.

Genau deshalb greifen viele bei heiklen Briefen auf diese Optionen zurück: Kündigungen, Rekurse, Mahnungen, Einsprachen.

Der Knackpunkt ist der Aufgabetag. Gesetzlich gilt: Ein Brief ist fristgerecht, wenn er rechtzeitig der Post übergeben wurde, nicht erst, wenn er ankommt.

Das Problem: Wann gilt der Brief als aufgegeben?

Juristen schlugen Alarm. Wenn ein Brief erst im Briefzentrum erfasst wird, könnte das am Aufgabetag passieren, oder auch erst am nächsten Tag.

Rechtsanwalt Martin Steiger machte das Problem öffentlich: Wer einen Brief an letzter Frist zur Post bringe und keine Quittung erhalte, habe im Streitfall ein Beweisproblem.

Martin Steiger
Rechtsanwalt Martin Steiger machte auf mögliche Beweisprobleme bei fristkritischen Sendungen aufmerksam. - zVg

Die Post hält dem entgegen, dass die Sendungsdaten bereits eine Stunde nach der Aufgabe online abrufbar seien. Auf Anfrage von Nau.ch betont Post-Sprecher Stefan Dauner, das Vorhaben sei «mit Gerichten und Anwaltsverbänden abgestimmt und rechtlich geprüft» worden.

Die Kehrtwende: Am Schalter bleibt alles gleich

Nach der öffentlichen Kritik präzisiert die Post. Wer seine Sendung in einer Postfiliale oder einer Filiale mit Partner aufgibt, bekommt weiterhin direkt am Schalter eine physische Quittung. Das Scanning am Schalter bleibt, so wie heute.

Wie verschickst du wichtige Briefe?

Betroffen sind vor allem Firmenkunden, die Sendungen in grossen Mengen aufgeben. Etwa über Geschäftskundenstellen, per Abholung oder direkt beim Briefzentrum. Für sie entfällt das Annahme-Scanning künftig. Sie sollen stattdessen auf die digitale Sendungsverfolgung setzen.

Ausdrücklich nicht von der Änderung betroffen sind laut Post Gerichts- und Betreibungsurkunden, Briefe mit ID-Check sowie Auslandssendungen. Diese werden weiterhin speziell behandelt.

Was du jetzt tun solltest

Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) hat seine Mitglieder klar informiert: Wer den Nachweis der Fristwahrung braucht, soll weiterhin am Schalter aufgeben und sich die Quittung aushändigen lassen. Das gilt für Kündigungen, Gerichtseingaben und alles, bei dem ein Datum zählt.

Für Privatpersonen ändert sich also im Alltag wenig, sofern man weiterhin an den Schalter geht. Wer eine wichtige Frist beweisen muss, sollte den Brief nicht einfach in den Briefkasten werfen.

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Kommentare

User #4974 (nicht angemeldet)

Sehr gut. So erhält man auch Arbeitsplätze auf der Post und hat noch einen Beweis in der Hand! Hehehe. LOL.

User #880 (nicht angemeldet)

Und wo gibts denn noch Schalter???

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