Im Februar 2020 fuhr ein damals 19-Jähriger eine Polizistin auf dem Zürcher Strichplatz an. Jetzt droht ihm eine Haftstrafe von 16 Jahren.
Polizistin
Polizistin der Stadtpolizei Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Montag beginnt vor dem Bezirksgericht Zürich eine Verhandlung.
  • Es geht um den Fall eines Mannes, der eine Polizistin anfuhr und mitschleifte.
  • Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Verurteilung wegen mehrfachen versuchten Mordes.
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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor: Der junge Mann, der im Februar 2020 auf dem Zürcher Strichplatz eine Polizistin angefahren und mitgeschleift hatte, soll deshalb für 16 Jahre hinter Gitter. Heute Montag startet die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich.

Ein damals 19-Jähriger, dem der Lern- und Führerausweis vorsorglich verweigert worden war, hatte im Februar 2020 gemäss Anklageschrift wieder einmal das Auto des Vaters entwendet.

Auf dem Strichplatz in Zürich fiel er kurz nach 23 Uhr einer Prostituierten auf, weil er aus dem Wagen heraus Fotos der Frauen schoss.

Als in der Folge zwei Stadtpolizisten und zwei Mitglieder von «Sicherheit und Prävention» das Fahrzeug kontrollieren wollten, hielt der Mann den Kompakt-SUV seines Vaters kurz an, wie es in der Anklageschrift heisst. Dann beschleunigte der Lenker aber rasch rückwärts, bremste brüsk ab, legte den Vorwärtsgang ein und beschleunigte mit Vollgas.

Polizistin wurde knapp 16 Meter mitgeschleift

Das stark nach links eingeschlagene Vorderrad prallte in das linke Bein einer Stadtpolizistin. Diese fiel zunächst auf die Motorhaube, dann zu Boden, wobei sich ihr rechtes Bein im vorderen Radkasten verklemmte. Während der Lenker weiter beschleunigte, wurde die Frau knapp 16 Meter mitgeschleift. Als ihr Bein freikam und sich löste, wurde es vom linken Hinterrad des Fahrzeugs überrollt.

Gericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Mit schweren Kopfverletzungen und einer Hautablederung am Oberschenkel habe die Polizistin in akuter Lebensgefahr geschwebt, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Frau werde bleibend oder zumindest jahrelang mit Kopfschmerzen, neurologischen Einschränkungen und eingeschränkter Leistungsfähigkeit zu kämpfen haben.

Die Kollision sei «visuell, akustisch und durch Erschütterung» wahrnehmbar gewesen, hält die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage fest. Dennoch habe der Mann seinen Fuss auf dem Gaspedal belassen, um sich der Polizeikontrolle um jeden Preis zu entziehen.

Staatsanwaltschaft will Verurteilung wegen mehrfachen versuchten Mordes

Weil der Beschuldigte aus nichtigem Grund – einzig zur Sicherung seiner Flucht – den Tod der Polizistin in Kauf nahm, weil ein Tod durch Überrollen äusserst grausam ist und weil in jener Nacht weitere Personen gefährdet waren, verlangt die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen mehrfachen versuchten Mordes.

Im Weiteren wirft sie dem Schweizer, der einen Tag nach dem Unfall verhaftet wurde und seither im Gefängnis sitzt, unter anderem auch Gefährdung des Lebens, grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren in fahrunfähigem Zustand und Gewaltdarstellungen vor.

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich findet heute Montag und morgen Dienstag statt. Dann wird auch die Verteidigung ihre Anträge bekannt geben.

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