Ein Teil der Auslandschweizer wird in einem Pilotversuch die nächstenn Abstimmungsunterlagen via die Schweizer Vertretung im betreffenden Land erhalten.
Stimmunterlagen
Stimmunterlagen aus dem Jahr 2018. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind Auslandschweizer, die in Australien, Brasilien und Thailand leben.
  • Zudem müssen sie ihr Stimmrecht in den Kantonen Aargau, Tessin und Genf ausüben.

Ein Teil der Auslandschweizerinnen und -schweizer werden in einem Pilotversuch ihre Unterlagen zur Eidg. Abstimmungen vom 13. Juni je zur Hälfte auf dem üblichen Postweg sowie versuchsweise via die Schweizer Vertretung im betreffenden Land erhalten. Der Bund und drei Kantone führen dazu eine Erhebung durch.

Betroffen sind Auslandschweizerinnen und -schweizer, die in Australien, Brasilien und Thailand leben und in den Kantonen Aargau, Tessin und Genf ihr Stimmrecht ausüben, wie die Bundeskanzlei am Freitag mitteilte. Wegen Verzögerungen im internationalen Postverkehr ist heute nicht immer und überall sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten im Ausland die Stimmunterlagen früh genug erhalten, um auch tatsächlich stimmen zu können.

Postulat von Silberschmidt (FDP)

Am 19. März 2021 hatte der Nationalrat ein Postulat von Andri Silberschmidt (FDP/ZH) angenommen, in dem der Bundesrat beauftragt wurde, mit einem zeitlich und örtlich begrenzten Pilotprojekt zu prüfen, ob der Versand der Stimmunterlagen an die Auslandschweizerinnen und -schweizer verbessert werden könnte.

Dieser Pilotversuch findet bei den nächsten Eidg. Abstimmungen statt. Rund 1600 Auslandschweizerinnen und -schweizer werden in einer Erhebung dazu befragt, wann sie ihr Stimmmaterial erhalten und wann sie ihre Stimme abgegeben haben. Die Kantone erheben zudem, wann diese Stimmen bei den Stimmgemeinden eintreffen.

Der Vergleich der beiden Versandwege soll laut Mitteilung Aufschluss über die Effektivität und die Kosten des alternativen Versands geben. Die Kosten für das Pilotprojekt werden vom Bund getragen

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