Physioswiss drückt aufs Tempo zur Neufestlegung der Leistungspreise
Der Schweizer Physiotherapie-Verband Physioswiss hat das Festsetzungsverfahren gegenüber den Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer eingeleitet.

Der Grund dafür ist, dass die beiden Seiten sich nicht auf einen angemessenen Preis für physiotherapeutische Leistungen einigen konnten. Die Kantonsregierungen werden nun dazu aufgefordert, die Festsetzungsgesuche zu prüfen und einen angemessenen Preis festzusetzen, wie es in einer Mitteilung von Physioswiss vom Dienstag hiess.
Physioswiss führt die Taxpunktwertverhandlungen für physiotherapeutische Leistungen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit drei verschiedenen Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer. Das sind tarifsuisse, die CSS und die HSK (Helsana, Sanitas und KPT).
Kündigung der Tarifverträge
Ende Juni 2024 hatte Physioswiss die Tarifverträge im Krankenversicherungsgesetz gekündigt. Grund dafür war, dass die aktuell geltenden Taxpunktwerte für physiotherapeutische Leistungen auf einem Kostenmodell aus dem Jahr 1997 basieren.
Die Rolle von Physioswiss ist es, den Preis, den sogenannten Taxpunktwert, für physiotherapeutische Leistungen im Krankenversicherungsgesetz zu verhandeln. Der Preis einer physiotherapeutischen Leistung wird schliesslich von der Tarifstruktur und dem Taxpunktwert bestimmt.
Wie wird der Preis berechnet?
Die Tarifstruktur legt fest, welche Leistungen wie abgerechnet werden, und ordnet ihnen eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zu.
Der Taxpunktwert gibt an, wie viel ein einzelner Punkt finanziell wert ist. Multipliziert man die Anzahl der Taxpunkte gemäss der Tarifstruktur mit dem Taxpunktwert, erhält man den Preis für die jeweilige Leistung. Der Taxpunktwert wird pro Kanton definiert.






