Pfynwald VS: Beschwerde gegen Passerelle über Rhone gutgeheissen
Im Pfynwald VS soll ein 280 Meter langer Steg über die Rhone gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde dagegen jetzt gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Stiftung Landschaftsschutz hat Beschwerde gegen die Brücke über die Rhone eingelegt.
- Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen.
- Der Entscheid sei ein «grosser Erfolg für den Landschaftsschutz».
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen einen 280 Meter langen Steg gutgeheissen, der den Zugang zum Pfynwald ermöglichen sollte. Das Vorhaben war im Rahmen der Arbeiten an der Autobahn A9 zwischen Siders und Gampel VS geplant.
Der Autobahnabschnitt Siders – Gampel verläuft entlang des Pfynwaldes, der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt ist. Dieser Kiefernwald ist auch ein Auengebiet von nationaler Bedeutung, das sich im Regionalen Naturpark Pfyn-Finges befindet.
Brücke soll Zugang zu Naturpark ermöglichen
Die Plangenehmigung im Jahr 2021 durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sah unter anderem den Bau einer 280 Meter langen Passerelle über die Rhone vor. Die Brücke, die von zehn Betonpfeilern getragen wird, sollte den Besuchern den Zugang zum Naturpark ermöglichen. Der Entscheid wurde von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) angefochten.

In einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hat die Stiftung bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde gutgeheissen und die vom UVEK erteilte Bewilligung aufgehoben hat. Sie bezeichnet den Entscheid als «grossen Erfolg für den Landschaftsschutz».
Bundesverwaltungsgericht kritisiert Entwicklung des Stegs
In ihrem Urteil haben die St. Galler Richter festgestellt, dass die Fussgängerbrücke nicht von nationaler Bedeutung sei. Sie könne höchstens als Ausgleichsmassnahme im Rahmen der Baustelle der A9 betrachtet werden. Zu diesem Zweck sollte sie die ökologische Gesamtbilanz des Autobahnprojekts verbessern. Dies sei jedoch nicht der Fall.
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Entwicklung des Stegs kritisiert, der von einer ursprünglichen Länge von 100 Metern im Entwurf aus dem Jahr 1997 auf 282 Meter in der Planung von 2019 angewachsen sei.
Die Stiftung kritisierte die Passerelle als «einen Fremdkörper in der Landschaft, ein massives Bauwerk, das den typischen Charakter einer natürlichen und dynamischen Auenlandschaft verfälscht».
Potenzieller Nistplatz für zwei geschützte Arten
In seinen Erwägungen ist das Gericht auch das Vorkommen von zwei auf der Roten Liste platzierten Arten eingegangen. Es handelt sich dabei um Flussuferläufer und Flussregenpfeifer. Der Standort stelle einen potenziellen Nistplatz für diese geschützten Arten dar, die typischerweise in Auengebieten vorkommen würden.

Mit diesem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht die gleichzeitig behandelten Beschwerden der politischen Gemeinde und der Burgergemeinde von Salgesch abgewiesen. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.