Parlamentskommission ortet Mängel bei Aufsicht von Bahnprojekten

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Bern,

Bei der Planung, Steuerung und Aufsicht von grossen Bahninfrastrukturprojekten gibt es Verbesserungsbedarf. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsichtskommission. Sie fordert den Bundesrat zum Handeln auf.

Bahnprojekte
Grosse Bahninfrastrukturprojekte sollen in Zukunft besser beaufsichtigt werden. - keystone

Zwar steuere und beaufsichtige das zuständige Bundesamt für Verkehr (BAV) die Vorhaben im Grossen und Ganzen effizient, schreibt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) in einem am Dienstag publizierten Bericht. Jedoch müsse der Bund künftig klarer zwischen seinen Aufsichts- und Steuerungsaufgaben unterscheiden.

«Die grosse organisatorische Nähe zwischen den zuständigen Sektionen des Bundesamts stellt eine Gefahr für die unabhängige Entscheidfindung dar», heisst es im Bericht. Das Bundesamt und auch die Bahnunternehmen gäben systematisch zu tiefe Kosten und zu kurze Termine an.

Bei mehreren Bahnausbauschritten war es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen gekommen. Diese führen zum Aufschub bereits geplanter Vorhaben.

Ein Grund dafür sei, dass das duale System für die Finanzierung, die Steuerung und die Beaufsichtigung von Bahninfrastrukturvorhaben strukturelle Herausforderungen mit sich bringe, so die parlamentarische Oberaufsichtskommission. Derzeit werde zwischen Substanzerhaltungs- und Ausbaumassnahmen unterschieden.

Das bedeute in der Praxis, dass sich die Finanzierung, das Monitoring und die Steuerung der Vorhaben je nach Kategoriezuteilung unterschieden, was die Verfahren erheblich verkompliziere und einen hohen Koordinationsbedarf verursache. «Die Folge sind eine uneinheitliche Aufsicht durch das BAV und in einigen Fällen Mehrkosten.»

Künftig solle die Zweckmässigkeit dieses Systems überprüft werden, schreibt die GPK-S. Gerade die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur, die der Bundesrat aktuell im Rahmen seiner Arbeiten zum Entwurf «Verkehr '45» anstellt, böten eine Chance, Verbesserungen zu prüfen.

Im Weiteren erachtet es die Kommission als wichtig, dass die Infrastrukturbetreiberinnen dem BAV alle nötigen Informationen zukommen lassen. Im Hinblick auf eine bessere Kostensteuerung und Kostenkontrolle müsse der Bund bei Mehrkosten zudem über einen grösseren Handlungsspielraum verfügen.

Verbesserungspotenzial gibt es laut der parlamentarischen Oberaufsicht auch bei den Verantwortlichkeiten. Die Kantone und Gemeinden würden nicht einheitlich und angemessen in Bahninfrastrukturvorhaben einbezogen, heisst es im Bericht. Im föderalistischen System der Schweiz sei es zentral, dass das Knowhow sowie die Anliegen aller Staatsebenen berücksichtigt würden.

Gleichzeitig hält die GPK-S fest, dass sich das BAV des regelmässigen Auftretens von Mehrkosten und Verzögerungen bewusst sei. Der Bundesrat habe verschiedene Massnahmen zur Anpassung des Planungsverfahrens ins Auge gefasst, um diesem Problem zu begegnen. Er wird nun zu den sieben Empfehlungen der GPK-S Stellung nehmen müssen.

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