Vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO hat sich ab Donnerstag ein vorbestrafter Mann zu verantworten, dem sexuelle Übergriffe gegen Kinder zur Last gelegegt werden.
Ein einschlägig vorbestrafter Mann hat sich vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. (Archivbild)
Ein einschlägig vorbestrafter Mann hat sich vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag beginnt in Olten ein Prozess gegen einen 47-Jährigen.
  • Ihm werden sexuelle Übergriffe gegen Kinder zur Last gelegt.

Vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO hat sich ab dem heutigen Donnerstag ein 47-jähriger Mann zu verantworten, dem sexuelle Übergriffe gegen Kinder zur Last gelegt werden. Der Mann ist wegen ähnlicher Delikte vorbestraft.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer gemäss Mitteilung in erster Linie vor, «zwischen Juli und November 2018 mit drei Kindern in Olten sexuelle Handlungen vollzogen zu haben». Ein Teil der Taten wird als mehrfache Nötigung und mehrfache Schändung eingestuft.

Der Mann soll zudem zwei Teenager sexuell belästigt sowie sich der harten Pornografie schuldig gemacht haben. Die Strafanträge von Anklage und Verteidigung werden an der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.

Einschlägig vorbestraft

Der Mann, der sich seit Ende November 2018 in Untersuchungshaft befindet, ist einschlägig vorbestraft. Die dem Mann vorgeworfenen neuen Straftaten erfolgten während des Vollzugs der ambulanten Massnahme.

Er ist wegen Sexualdelikten, begangen in der Zeit von Mai 1994 bis 1996, vorbestraft. Nach der Vergewaltigung eines achtjährigen Mädchens 2006 im Kanton Solothurn wurde er vom Richteramt Olten-Gösgen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, aufgeschoben für eine stationäre Therapie.

Der Schweizer blieb zehn Jahre im Gefängnis und absolvierte 239 Therapiesitzungen. Sie verliefen ohne Erfolg, weil sich der Mann verweigerte. Das Rückfallrisiko des Kinderschänders wurde als «mittelgradig bis hoch» eingestuft. Er ist gemäss Gutachten pädophil.

Angeklagter will keine stationäre Therapie-Verlängerung

Der Mann wehrte sich gegen eine Verlängerung der stationären Therapie vor Gericht. Das Solothurner Obergericht entschied, die Massnahme müsse aufgehoben werden. Das Solothurner Amt für Justizvollzug stellte einen Antrag auf nachträgliche Verwahrung. Aus formaljuristischen Gründen kam es jedoch zu keiner Gerichtsverhandlung.

Der Mann wurde Ende 2016 nach einem Entscheid des Obergerichts freigelassen - bis er im November 2018 nach neuen mutmasslichen Taten wieder festgenommen wurde. Das Verhalten der Solothurner Behörden wurde kritisiert und auf Veranlassung der Solothurner Regierung untersucht.

Die im September 2019 vom Regierungsrat vorgestellte Untersuchung ergab, dass sich die Staatsanwaltschaft und das Amt für Justizvollzug nicht fehlerhaft verhalten hätten. Die Mitarbeitenden hätten bei der Erfüllung ihre gesetzlichen Aufträge erfüllt beziehungsweise beim Vollzug der Gerichtsurteile rechts- und verhältnismässig gearbeitet, hiess es im Bericht.

Die Zusammenarbeit der Behörden habe «gut funktioniert». Die Behörden hätten alles getan, was rechtlich möglich und zulässig sei. Es bestünden jedoch Lücken im Bundesrecht.

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