Opfer von Waffen-Überfall drohen drei Jahre Knast
Ein Waffenhändler wehrt sich gegen einen Überfall und schiesst mehrmals. Nun drohen ihm mehrere Jahre Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Waffenhändler schlägt mehrere schwerbewaffnete Einbrecher in die Flucht.
- Dabei schiesst er selbst fünfmal auf das Auto und verletzt einen Kriminellen.
- Wegen der Notwehr drohen ihm nun bis zu drei Jahre Haft.
Sechs Kriminelle aus Frankreich haben sich ein Ziel ausgesucht: ein Waffengeschäft in Wallbach AG, in dem hunderte Waffen eines Schweizer Polizeikorps liegen. Sie besorgen sich falsche Polizeiautos und -ausrüstungen sowie Waffen. Doch als sie einbrechen wollen, wecken sie den Ladenbesitzer Jean-Paul Schild auf, der in der Wohnung darüber wohnt.
Einer der Verbrecher klettert zum Obergeschoss, scheint in die Wohnung eindringen zu wollen. Schild feuert einen Warnschuss in die Wand ab, trifft den Eindringling am Arm. Die Einbrecher schiessen zurück, insgesamt 17 Schüsse, Schild schiesst seinerseits fünfmal auf den Motorblock des Autos. Ohne Beute flüchten die Gangster.

Der Vorfall ereignete sich Ende Oktober 2020, doch für Schild hat er Konsequenzen: Wegen «versuchter mehrfacher vorsätzlicher Tötung» ist er angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Gefängnis. Schild wird zur Last gelegt, dass er sich vorbereitet habe, die Waffe bereit lag.
Gegenüber der «Rundschau» rechtfertigt sich der Waffenhändler: Die Waffe sei in einem anderen Raum gewesen, die Munition in einem Schrank versorgt. Er habe die Verbrecher nur verjagen wollen, nicht aber treffen. Deshalb habe er zuerst geschrien und eine Ladebewegung als Warnung gemacht – ohne Erfolg.
Er habe zudem «gezielte Schüsse» auf das Auto abgegeben und nicht wild herumgeballert. Schild sagt, er sei sich keiner Schuld bewusst.
Ex-Oberstaatsanwalt: «Lehrbeispiel der Notwehr»
Vier der fünf von der «Rundschau» befragten Rechtsexperten halten den Gerichtsprozess für «nicht nachvollziehbar». Für Andreas Brunner, den früheren leitenden Oberstaatsanwalt von Zürich, ist es gar ein «Lehrbeispiel von gerechtfertigter Notwehr».
Ein Strafrechtsprofessor hingegen hält das Verfahren für berechtigt. Denn ein Gericht müsse entscheiden, ob es sich um einen Tötungsversuch oder Notwehr handle.








