Bisher drohte Opfern von häuslicher Gewalt bei einer Scheidung der Verlust ihrer Aufenthalspapiere. Das soll sich nun ändern.
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Niemand soll die Schweiz verlassen müssen, nur weil er oder sie nicht mehr mit einer gewalttätigen Person zusammenleben will. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/MAURIZIO GAMBARINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament will ausländische Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen.
  • In Zukunft sollen diese bei einer Scheidung ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlieren.
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Das Parlament hat entschieden: Wer eine gewalttätige Beziehung verlässt, gilt künftig als Härtefall und verliert seinen Aufenthaltsstatus nicht mehr.

Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 32 zu 8 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits in der Wintersession gutgeheissen. Wegen zweier Differenzen muss er sich nun nochmals mit der Sache befassen.

Verlust von Aufenthaltspapieren

Nach heutiger Rechtslage droht Gewaltopfer, die eine Aufenthaltsbewilligung oder ähnliches besitzen, nach einer etwaigen Scheidung der Ausweis aus der Schweiz. Durch die Auflösung einer Ehe verlieren sie die Aufenthaltspapiere. Mit einer Reihe von Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) will das Parlament dies nun ändern.

Unter den Räten ist ein Absatz strittig: Eine Ausnahme soll in Fällen vorgesehen werden, in welchen das Aufenthaltsrecht eines Opfers häuslicher Gewalt verlängert wird. Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen.

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