Das Asylgesuch eines jungen Iraners wurde mehrmals abgelehnt, doch er weigerte sich vehement, auszureisen. Nun erhielt er durch eine Heirat eine Bewilligung.
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Am Bezirksgericht Dielsdorf musste sich der nun verheiratete Iraner wegen rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz verantworten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Iraner befand sich mehrere Jahre illegal in der Schweiz.
  • Letztlich erhielt er durch eine Heirat eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Trotzdem musste er sich nun vor Gericht verantworten.
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Ein 26-jähriger Iraner tat alles, was ihm möglich war, um in der Schweiz verweilen zu können. Das ist ihm nun endgültig gelungen.

Seit fast acht Jahren lebt er hier – seit Oktober 2021 allerdings illegal. Deswegen stand er vor dem Dielsdorfer Bezirksgericht. Ihm drohte ein viermonatiger Gefängnisaufenthalt wegen rechtswidrigem Aufenthalt und Verstoss gegen das Ausländerintegrationsgesetz.

Zwei abgelehnte Asylanträge

Mit gerade einmal 18 Jahren machte sich der Iraner zu Fuss auf den Weg in die Türkei. Ein Jahr später reiste er illegal in die Schweiz ein. Dort stellte er sofort einen Asylantrag – doch dieser wurde abgelehnt, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.

Nach drei Monaten Ausschaffungshaft weigerte sich der junge Mann, die für seine Ausreise notwendigen Papiere zu besorgen. Er gab nicht auf und stellte knapp drei Jahre nach seiner Ankunft mithilfe eines Anwalts ein zweites Asylgesuch. Auch dieses wurde abgewiesen.

«Niemand hat mir geholfen»

Trotz wiederholter Rückschläge kämpfte der Iraner weiter. Er legte Beschwerde gegen die Ablehnung seines zweiten Asylgesuchs ein, doch auch diese wurde im September 2021 abgewiesen. Seitdem lebt er illegal in der Schweiz.

Im Oktober 2021 überraschte er das Zürcher Migrationsamt mit einer Neuigkeit: Er wolle heiraten. Aktuell befände er sich im Ehevorbereitungsverfahren mit seiner afghanischen Partnerin. Daraufhin begann allerdings ein Spiessrutenlauf für das Paar.

Eine weitere Aufenthaltsbewilligung wurde ihm nicht gewährt und die Heirat wurde ihm wegen eines fehlenden Aufenthaltsstatus verweigert.

Hochzeit trotz aller Widrigkeiten

Trotz aller Hindernisse gelang es dem Paar schliesslich, im August letzten Jahres zu heiraten. Das brachte dem Bräutigam eine einjährige Aufenthaltsbewilligung B ein. Seit November arbeitet er probeweise in einem Barbershop.

Der Anwalt des Iraners zeigte sich laut «Zürcher Unterländer» vor Gericht schockiert: «Die Behandlung war schikanös.» Eine Gefängnisstrafe wäre unverhältnismässig, denn sein Klient würde arbeiten und sei glücklich verheiratet.

Auch das Gericht übte Kritik am Migrationsamt, es habe in mehreren Belangen falsch agiert.

So hätte es Massnahmen zur Ausweisung treffen müssen, als diese noch aktuell war. Der Iraner wurde letztlich nur zu einer Busse von 300 Franken verurteilt, weil er beim Rückführungsverfahren nicht ausreichend kooperiert hatte.

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