Ombudsstelle rügt «Puls»-Sendung zu Alkohol als nicht sachgerecht
Die «Puls»-Sendung «Alkohol im Alltag – Gibt es ein gesundes Mass?» vom 5. Januar des Schweizer Fernsehens SRF hat gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossen. Zu diesem Schluss kommt die SRG-Ombudsstelle nach einer Zuschauerbeanstandung.

Der Zuschauer warf der Sendung vor, moderaten Alkoholkonsum unzulässig mit Alkoholismus zu vermischen, wie dem SRG-Newsletter vom Mittwoch zu entnehmen war. Dadurch, dass in der Sendung ausführlich Menschen mit schwerer Alkoholabhängigkeit porträtiert würden und gleichzeitig betont werde, dass bereits geringe Mengen Alkohol gesundheitsschädlich seien, entstehe ein verzerrtes Bild.
Zudem kritisierte der Beanstander, dass ausschliesslich eine einzige Expertin zu Wort gekommen sei, die die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO vertrete, wonach Alkohol grundsätzlich nicht gesund sei. Andere wissenschaftliche Einschätzungen seien vollständig ausgeblendet worden. Gerade da die Sendung im Titel ausdrücklich nach einem «gesunden Mass» frage, sei diese Einseitigkeit journalistisch problematisch.
Die Redaktion wies den Vorwurf einer unsachgerechten Dramatisierung zurück. Ziel der Sendung sei Aufklärung und Prävention gewesen. Sie habe ein breites Publikum, das regelmässig Alkohol konsumiere, für mögliche Gesundheitsrisiken sensibilisieren wollen. Auch inhaltlich verteidigte die Redaktion ihre Darstellung. Die Aussage, dass Alkohol nicht gesund sei und auch geringe Mengen mit Risiken verbunden sein könnten, basiere auf aktuellen, breit abgestützten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf den Richtlinien der WHO.
Die Ombudsstelle hielt zunächst fest, dass es zulässig gewesen sei, in der Sendung sowohl auf Alkoholabhängigkeit als auch auf allgemeinen Alkoholkonsum einzugehen. Aus dem Aufbau des Beitrags gehe deutlich hervor, dass zwischen moderatem Konsum und Alkoholismus unterschieden werde. Auch die porträtierten Beispiele seien nicht zu beanstanden.
Kritisch beurteilte die Ombudsstelle jedoch die Einordnung des moderaten Alkoholkonsums. Zwar seien Hinweise auf gesundheitliche Risiken, insbesondere auf ein erhöhtes Krebsrisiko, grundsätzlich zulässig. In der Sendung fehle jedoch der Hinweis, dass die Schlussfolgerungen der WHO auf wissenschaftlicher Ebene zum Teil hinterfragt, politisch in Zweifel gezogen und ihre Übernahme durch Bundesstellen kritisiert würden.
Nach Ansicht der Ombudsstelle hätte der Beitrag zumindest erwähnen müssen, dass auch andere Positionen vertreten werden, namentlich zu angeblich positiven Auswirkungen eines moderaten Weinkonsums auf Herz und Kreislauf.






