Im Zuge der Berichterstattung über den Fall Malters LU beschwerten sich zwei angeklagte Polizisten beim SRG-Ombudsmann über einen «Schweiz aktuell»-Beitrag. Dieser gibt der Beschwerdeführern teilweise Recht.

Fall Malters bewegte die Schweiz

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der SRF-Ombudsmann rügt einen Beitrag von «Schweiz aktuell» zum Fall Malters LU.
  • Der Beitrag gehe teilweise in Richtung Thesenjournalismus.

Ein Beitrag von «Schweiz aktuell» wurde vom SRG-Ombudsmann Roger Blum gerügt.

Die beiden im sogenannten Fall Malters LU angeklagten Polizisten und der Luzerner Regierungsrat Paul Winiker bemängelten, dass das Sachgerechtigkeitsgebot in «mehrerer Hinsicht» verletzt worden sei. In einem Punkt gab ihnen Blum Recht. Der Beitrag gehe teilweise in Richtung Thesenjournalismus, was «SRF» «eigentlich strikt» ablehne. In den anderen Punkt sei der Beitrag indes sachgerecht gewesen.

Der Fall Malters LU bewegte im März 2016 die Schweiz. Eine 65-jährige Frau hatte sich in der Wohnung ihres Sohnes verschanzt. Mit einer Waffe wollte sie die Polizei daran hindern, die Hanfanlage ihres Sohnes auszuheben. Die Polizei stürmte nach einem 17-stündigen Einsatz die Wohnung, wo sie die Frau bereits tot vorfand. Sie hatte sich selbst erschossen.

Polizeioffizier Adi Achermann bei der Pressekonferenz zum Fall Malters. (Archivbild)
Polizeioffizier Adi Achermann bei der Pressekonferenz zum Fall Malters. (Archivbild) - Keystone
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