Obwalden muss nicht 184 Nationalbank-Aktien zurückkaufen
Der Kanton Obwalden muss jene 184 Aktien der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die er 2018 verkaufte, nicht sofort zurückkaufen. Das Parlament hat am Donnerstag eine Motion mit 34 zu 13 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt, die dies gefordert hatte.

Motionär Albert Sigrist (SVP) erachtete es als gefährlich, dass Kantone und Kantonalbanken jüngst weniger als 50 Prozent der SNB-Aktien hielten: Wenn sich die Spielregeln bei der SNB ändern, könne sich das für Obwalden als erster Kanton, der all seine Anteile verkaufte, nachteilig auswirken. Die SNB-Aktie sei kein Spekulationsobjekt. Diese missglückte Übung der Regierung sei zu stoppen.
Die Regierung hatte sich aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Kantons und eines möglichen Ertrags von über einer Million Franken für den Verkauf entschieden. Sie argumentierte, die maximale Dividende, die sie mit den 184 Aktien erzielen könne, betrage 2760 Franken. Die Ausschüttung des SNB-Gewinns sei zudem nicht an einen Aktienbesitz des Kantons gebunden.
Dem widersprach Sigrist. Würde die Ausschüttung neu geregelt, könnten jene Kantone zuerst berücksichtigt werden, die auch Aktien an der SNB hielten. Auch frage er sich, wieso der Kanton Bern als grösster öffentlicher SNB-Aktionär seine Anteile nicht verkaufe, zumal er anders als Obwalden ein Nehmerkanton im nationalen Finanzausgleich (NFA) sei.
«Wir sind uns bewusst, dass es sehr aussergewöhnlich war, alle Aktien zu verkaufen», sagte Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser. Gegen eine Wiederbeschaffung spreche zurzeit, dass der Kanton keinerlei Vorteile davon und auch keine Einflussmöglichkeiten auf die SNB habe.
Unter Berücksichtigung des Börsenkurses und der liquiden Mittel werde der Regierungsrat aber wieder SNB-Aktien erwerben. Dies aufgrund der historischen Bedeutung der SNB sowie der politischen Willensäusserung des Kantonsrat. Es sei aber der Regierung zu überlassen, wann sie Aktien kaufen soll, abhängig von der Kursentwicklung.