Ein 24-Jähriger hat im Oktober 2019 eine Polizistin angefahren. Das Gericht sprach den Täter des mehrfachen versuchten Mordes schuldig.
Bassersdorf
Ein Auto der Polizei Zürich. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Der 24-Jährige, der im Oktober 2019 in Winterthur eine Polizistin angefahren und schwer verletzt hat, bleibt in der psychiatrischen Klinik. Das Zürcher Obergericht hat die erstinstanzlich angeordnete stationäre Massnahme bestätigt.

Das Gericht sprach den Schweizer des mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse. Die Freiheitsstrafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht weit gehend das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Winterthur vom März 2022. Ein Antrag der Verteidigung, die stationäre Massnahme in eine Massnahme für junge Erwachsene umzuwandeln, blieb erfolglos. Der Beschuldigte bleibt in der Klinik, wo er sich seit fast drei Jahren im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindet.

Täter leidet an Schizophrenie

Der junge Mann hatte im Oktober 2019 in Winterthur mit einem gestohlenen Auto eine Strassensperre durchbrochen. Dabei erfasste er eine Polizistin und verletzte sie lebensgefährlich. Eine zweite konnte sich gerade noch aus der Gefahrenzone retten.

Laut dem psychiatrischen Gutachter leidet der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie. Möglicherweise sei diese von jahrelangem exzessivem Cannabiskonsum ausgelöst worden.

Die Staatsanwältin hatte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils verlangt. Die Verteidigerin hatte für einen Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte plädiert. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe.

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