Im Kanton Solothurn wurde ein 48-jähriger Mann in Verwahrung geschickt. Dieser hat sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen.
Pädophilie
Ein Schriftzug protestiert in Grossbritannien gegen Pädophilie (Archivbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 48-jähriger Mann hat sich immer wieder an Kindern vergangen.
  • Nun wird er verwahrt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein 48-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergeht, wird verwahrt. Das Obergericht des Kantons Solothurn hat den Schweizer am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verurteilt.

Mit ihrem Entscheid haben die Oberrichter das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen SO vom Dezember 2020 korrigiert.

Damals wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Die Voraussetzungen für seine Verwahrung sahen die Amtsrichter nicht gegeben. Das Obergerichts-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Das Obergericht des Kantons Solothurn verhandelt den Fall eines rückfälligen Pädophilen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verwahrung des Mannes. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Ankläger forderte auch am Obergericht neben einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren die Verwahrung des Mannes. Dieser hat sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen und ist laut Psychiater stark rückfallgefährdet. Der amtliche Verteidiger beantragte weit gehende Freisprüche seines Mandanten, der die Übergriffe entschieden leugnet.

Mehrfach einschlägig vorbestraft

Der 48-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Bereits 1999 wurde er im Kanton Aargau wegen Schändung von Kindern verurteilt. 2006 vergewaltigte er ein achtjähriges Mädchen. Das Amtsgericht Olten-Gösgen erliess damals eine fünfjährige Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.

Während zehn Jahren versuchten Fachleute, den Mann zu therapieren. Dieser verweigertes sich jedoch – er erachtet sich nicht als pädophil. Ende 2016 wurde er entlassen. Er wurde rückfällig.

Zu den nun sanktionierten Übergriffen kam es im Juli und November 2018. Damals wurde der Mann mittels elektronischen Monitorings überwacht. Seit seiner Festnahme Ende November 2018 sitzt er in Haft.

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