Nur Nationalräte sollen von zuhause abstimmen können
In Zeiten von Corona sollen Nationalrätinnen und Nationalräte auch von zuhause aus an Abstimmungen teilnehmen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Wegen des Coronavirus sollen Nationalräte auch von zu Hause aus abstimmen dürfen.
- Das hat die Nationalratskommission heute Freitag entschieden.
- Nicht betroffen von der Ausnahmeregelungen sind die Ständeräte.
Wer wegen des Coronavirus nicht an der Sitzung des Nationalrats teilnehmen kann, soll von zuhause aus abstimmen können. Für Ständerätinnen und Ständeräte soll dies nicht gelten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will diese Idee weiter verfolgen, selbst wenn sich ihre Schwesterkommission dagegen ausgesprochen hat.
Sie hat einen neuen Vorstoss eingereicht, der diese Regelung nur für den Nationalrat vorsieht, nicht aber für den Ständerat. Der Entscheid fiel mit 9 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Noch diese Session?
Falls die Ständeratskommission dem Vorhaben zustimme, solle die Gesetzesvorlage noch vor Ende Wintersession von beiden Räten verabschiedet werden. Dadurch könnte die Regelung wenigsten für die letzten Tage der Session wirksam werden, hiess es. Die Wintersession beginnt am 30. November.
Eine Mehrheit der Ständeratskommission argumentierte vor allem mit staatspolitischen Bedenken gegen die virtuelle Teilnahme an den Abstimmungen. Zum parlamentarischen Prozess gehöre nicht nur das Abstimmen, sondern auch die vorangehende Debatte und der Austausch zwischen den Ratsmitgliedern, hiess es. Damit dies geschehen könne, müssten die Parlamentarier physisch präsent sein.