Nidwalden will Hilfsfonds in Sachversicherung integrieren
Der Hilfsfonds des Kantons Nidwalden für Elementarschäden (NHF) soll künftig nicht mehr als eigenständige Anstalt organisiert sein.

Der Nidwaldner Hilfsfonds zur Entschädigung von Elementarschäden (NHF) soll nicht mehr als selbständige Anstalt geführt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die NHF in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zu integrieren. Die Integration ermögliche eine modernere, schlankere Organisation, senke die Verwaltungskosten und steigere die Effizienz, begründete die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Mittwoch die Änderung.
Der Hilfsfonds werde auch künftig in einer eigenen Rechnung geführt. Für die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer ändert sich gemäss der Mitteilung nichts. Die Beiträge, die Entschädigungsmechanismen und die Leistungen blieben unverändert.
Auswirkungen auf Liegenschaftsbesitzer
Der NHF kommt für Schäden an Boden und Kulturen auf, welche durch Elementarereignisse entstanden sind und nicht durch Versicherungen gedeckt werden können. Er verfügt derzeit gemäss der regierungsrätlichen Botschaft an den Landrat über ein operatives Kapital von zwölf Millionen Franken.
Das Grundkapital von einer Million Franken, mit dem der NHF 1977 bei der Gründung ausgestattet wurde, soll je hälftig an den Kanton und die NSV gehen. Die NSV soll dabei die 500'000 Franken vorab zur Deckung von Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten verwenden. Auch der Kanton wird sich künftig an der Deckung solcher Schäden beteiligen.