Nidwalden führt Handy-Verbot an Schulen ein
Der Kanton Nidwalden greift durch: Ab dem nächsten Schuljahr sind Smartphones an Schulen in dem Kanton verboten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab August gilt im Kanton Nidwalden ein Handy-Verbot an Schulen.
- Damit soll den Schülern ein verantwortungsvoller Umgang beigebracht werden.
- Gleichzeitig sollen auch negative Auswirkungen auf das Lernen reduziert werden.
Die Bildungsdirektion Nidwalden hat beschlossen, neue Regeln für die Nutzung von digitalen Geräten in der Volksschule einzuführen. Ab August gilt im Kanton Nidwalden ein Handy-Verbot an Schulen.
Das Hauptziel dieser Massnahme ist es, Schülerinnen und Schülern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien beizubringen. Gleichzeitig sollen auch negative Auswirkungen auf das Lernen und das soziale Miteinander reduziert werden. Dies teilt die Bildungsdirektion des Kantons in einer Medienmitteilung mit.

In den letzten Jahren wurde demnach festgestellt, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte wie Smartphones im Schulalltag verwenden. Dies führe oft zu Ablenkungen während des Unterrichts und stelle neue Herausforderungen für das soziale Zusammenleben der Kinder dar.
«Wir möchten den Geräten nicht ihren Nutzen absprechen, jedoch sollen Kinder und Jugendliche einen bewussten Umgang damit erlernen. Dazu ist ein wachsames Hinschauen und der Schutz vor schlechten Einflüssen notwendig», erklärt Bildungsdirektor Res Schmid.
Einheitliche Regelungen ab Schuljahr 2025/26
Gemeinsam mit den Leitern der Gemeindeschulen hat die Bildungsdirektion entschieden, ab dem Schuljahr 2025/26 einheitliche Regelungen einzuführen. Diese sollen sicherstellen, dass digitale Medien sinnvoll in den Schulalltag eingebunden werden.
Zudem sollen negative Auswirkungen auf das Lernklima und das Sozialverhalten minimiert werden. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. August 2025 für alle Schüler der Volksschule Nidwalden, einschliesslich Primar- und Sekundarstufe.

Res Schmid betont: «Natürlich wurde von Schulen oder Lehrpersonen schon bisher im Bedarfsfall eingegriffen, nun erhalten diese aber eine übergeordnete Grundlage und die Regelungen über alle Stufen der Volksschule verbindlichen Charakter.»
Verwendung von privaten Geräten nur in Ausnahmefällen erlaubt
Somit ist die Nutzung von privaten Handys, Tablets, Laptops oder ähnlichen Geräten während des Unterrichts und in den Pausen auf dem Schulgelände nicht gestattet. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn dies vom Lehrpersonal für Unterrichtszwecke genehmigt wird oder ein Notfall vorliegt.
«Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, den Umgang mit solchen Geräten altersgerecht in den Unterricht einzuplanen. Schliesslich können wir unsere Augen nicht vor dem digitalen Wandel verschliessen. Dabei soll insbesondere auf Themen wie die sichere Nutzung des Internets, Datenschutz, Cybermobbing und Eigenverantwortung eingegangen werden», so Res Schmid weiter.
Sanktionierung bei Verstössen gegen die Richtlinien
Bei einem Verstoss gegen diese Regeln kann das Gerät bis zum Ende des Unterrichts eingezogen werden. Wiederholte Verstösse können zu disziplinarischen Massnahmen führen. Die Bildungsdirektion wird die Richtlinien jährlich überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den sich ändernden Standards und dem Nutzungsverhalten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.