Neuer Gesamtarbeitsvertrag für die schweizerische Fleischbranche
Die Sozialpartner des schweizerischen Metzgereigewerbes einigen sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag.

Die Sozialpartner für das schweizerische Metzgereigewerbe haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bringe unter anderem höhere Mindestlöhne für gelernte Fachkräfte, teilten die Sozialpartner des GAV für das schweizerische Metzgereigewerbe mit.
Auch eine zeitgemässe Arbeitsorganisation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht werde, bringe der GAV, schrieben der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV).
Fokus auf drängende Branchenthemen
Im Zentrum der Verhandlungen der letzten Monate standen laut Mitteilung drängende Branchenthemen wie der Arbeits- und Fachkräftemangel sowie der steigende Margendruck. Die Gremien beider Verbände hätten dem GAV zugestimmt.
Als Nächstes beantragen die Sozialpartner beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV bis zum 31. Dezember 2030. Es komme zu markanten lohntechnischen Verbesserungen, hiess es beim MPV auf Anfrage. Detaillierte Zahlen sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Mit dem GAV 2027 setzen die Sozialpartner ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige und attraktive Fleischbranche, wie es weiter hiess. Die Sozialpartner seien sich einig, dass dies einen bedeutenden Entwicklungsschritt markiere.