Neue Regeln gegen Geldwäscherei gelten ab Oktober
Unternehmen müssen den Behörden ab dem 1. Oktober ihre wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Der Bundesrat setzt das Gesetz zum neuen Transparenzregister auf dieses Datum hin in Kraft.

Zugleich treten neue Sorgfaltspflichten für gewisse Beratertätigkeiten im Kampf gegen Geldwäscherei in Kraft, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Betroffen sind davon unter anderem Anwälte und Notare.
Erst später in Kraft treten laut Communiqué die neuen Bestimmungen über die Amtsnotariate. Dies, weil die Kantone zunächst ihre Gesetze anpassen müssen. Was das Transparenzregister angeht, beginnen am 1. Oktober die Übergangsfristen für die Eintragung zu laufen.
Das Parlament hatte das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neuen Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen im vergangenen Jahr verabschiedet. Die beiden Gesetze schlössen Lücken im schweizerischen Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, schrieb der Bundesrat.






