Ab dem 3. März wird in der Schweiz die neue Identitätskarte ausgestellt. Sie kommt mit einem neuen Design.
Ab dem 3. März kann die neue ID beantragt werden - im Bild ein Musterexemplar zusammen mit dem ebenfalls neu aufgelegten Pass.
Ab dem 3. März kann die neue ID beantragt werden - im Bild ein Musterexemplar zusammen mit dem ebenfalls neu aufgelegten Pass. - sda - Foto: fedpol
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz wird ab dem 3. März eine neue Identitätskarte ausgestellt.
  • Bisherige IDs bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Nach Angaben des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) hat sie ein neues Design und verfügt über modernste Sicherheitsmerkmale. Bisher ausgestellte Identitätskarten bleiben jedoch gültig bis zum darauf eingetragenen Ablaufdatum.

Auch die Gebühren für das Ausstellen einer neuen Identitätskarte bleiben dieselben, wie es in der Mitteilung des Fedpol vom Montag hiess. Wie der neue Pass sei die neue ID auf dem neusten sicherheitstechnischen Stand. Entsprechende Elemente sind im Material, aber auch im Herstellungsprozess enthalten.

Gefällt Ihnen die neue ID?

Das Design der Identitätskarte lehnt sich stark an das des neuen Passes an. Interessierte Personen können die Karte ab dem 3. März im Passbüro beantragen.

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