Neue Affäre eventuell in Ostschweiz strafrechtlich relevant
Neue Subventionsaffäre der Bus Ostschweiz AG publik gemacht. Bestätigt sich der Verdacht, wird strafrechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Donnerstag wurden neue Subventionsaffären der Bus Ostschweiz AG publik gemacht.
- Möglicherweise sind diese sogar strafrechtlich relevant.
- Der Fall der Standseilbahn von St-Imier auf den Mont Soleil sei noch nicht geklärt.
Die neuen Subventionsaffären sind möglicherweise im Fall der Bus Ostschweiz AG strafrechtlich relevant. Diese wurden am Donnerstag vom Bundesamt für Verkehr publik gemacht. Das sagte auf Anfrage Andreas Windlinger, Mediensprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV).
Im Fall der Standseilbahn von St-Imier auf den Mont-Soleil sei noch vieles unklar. Es müsse alles noch genauer abgeklärt werden, sagte Windlinger weiter.
Keine kriminelle Energie
Bei den TPF gebe es keine Hinweise auf kriminelle Energie. Deshalb denke das BAV in diesem Fall nicht an ein Strafverfahren.

Bei der Bus Ostschweiz AG werde das BAV ein Strafverfahren anstrengen, wenn sich bestätige, dass das Unternehmen systematisch vorgegangen sei. Die Bus Ostschweiz AG vermiete Fahrzeuge zu überhöhten Kosten an die subventionierte Muttergesellschaft zurück. Das BAV schreibt in seiner Mitteilung vom Donnerstag, dass dieser Vorwurf im Raum steht.
Dies, um das seit 2011 geltende explizite Verbot von Überabschreibungen zu umgehen.
Es sei ein Fehler und keine Rechtsverletzung
Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF teilten am Donnerstag mit, die fälschlicherweise verbuchten Beträge würden schnellstmöglich zurückerstattet. Die bisherige Verbuchungspraxis werde korrigiert. Es handle sich um einen Fehler, nicht um eine Rechtsverletzung.
Es gehe um eine Praxis, welche noch in der Zeit der Vorgängerorganisation GFM eingeführt worden sei. Bis zur Revision des BAV sie diese nie in Frage gestellt worden.