Das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung kann weitergeführt werden. In der Schweiz sind rund 15'000 Mädchen und Frauen davon betroffen.
Ein somalisches Kind bei der Beschneidung. Gehalten wird es von seiner grossen Schwester. Das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung kämpft mit Information und Beratung gegen diese tabuisierte Jahrtausende alte Tradition.
Ein somalisches Kind bei der Beschneidung. Gehalten wird es von seiner grossen Schwester. Das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung kämpft mit Information und Beratung gegen diese tabuisierte Jahrtausende alte Tradition. - sda - KEYSTONE/AP NY/JEAN-MARC BOUJU
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung wird weitergeführt.
  • In der Schweiz sind rund 15'000 Mädchen und Frauen von der Genitalbeschneidung betroffen.

Rund 15'000 Mädchen und Frauen sind in der Schweiz gemäss Schätzungen von einer Genitalbeschneidung betroffen. Nun kann das schweizweite Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung seine Tätigkeit längerfristig weiterführen – das Projekt wurde verlängert.

Nach dreieinhalb Jahren intensiver Aufbauarbeit stehen die Versorgung von Betroffenen weit oben auf der Agenda. Auch die Prävention in Spitälern, Familienberatungsstellen und kantonalen Fachstellen haben Priorität. Das teilte der Mediendienst von Caritas am Donnerstag mit.

Verlängerung bis 2021

Nun würden die Aktivitäten des Netzwerks Wirkung zeigen. Deshalb haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Projektmandat bis Sommer 2021 verlängert. Das BAG bestätigte dies gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Das Projekt wurde 2016 im Auftrag des Bundes von Caritas Schweiz, Terres des Femmes Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte gegründet. Die Finanzierung erfolgt über den Integrationskredit des Bundes im Rahmen des Programms Migration und Gesundheit. Durch die Migration sei auch die Schweiz zunehmend mit der Problematik konfrontiert.

In der Schweiz gilt Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung. Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet seit dem 1. Juli 2012 jede Form der Genitalverstümmelung. Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind, können diese als Fluchtgrund geltend machen.

Strafartikel reiche nicht

Der Strafartikel allein reiche aber nicht, um der Problematik Herr zu werden. Es brauche in diesem komplexen Zusammenhang nicht nur Repression. Auch Beratung für Betroffene und Fachpersonen seien wichtige Massnahmen.

Das Netzwerk arbeitet mit rund 50 Männern und Frauen zusammen, welche regelmässig Anlässe in ihren Gemeinschaften durchführen. In den ersten drei Jahren erreichte das Netzwerk laut Caritas in rund 50 Weiterbildungen mehr als 1200 Fachpersonen. Es seien 564 Beratungsanfragen behandelt worden.

Zudem wurden 75 Veranstaltungen für 1400 Migrantinnen und Migranten mit speziell ausgebildeten Multiplikatorinnen in allen drei Sprachregionen durchgeführt. Die Webseite werde jährlich rund 20'000 Mal besucht.

Sehr zuversichtlich stimmt die Organisation die laufende Integration von zahlreichen Partnerorganisationen in die Begleitgruppe des Netzwerkes. Dazu gehören zum Beispiel die für die gesundheitliche Versorgung wichtigen Sprechstunden FGM (Female Genital Mutilation) in verschiedenen Schweizer Spitälern. So hiess es weiter.

Es sind vor allem Frauen und Mädchen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia und Ägypten, die in die Schweiz flüchten, weil sie von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen sind.

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