Nationalratskommission will Rettungsschirm für Stromfirmen kürzen

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Bern,

Der Rettungsschirm für Stromkonzerne soll bleiben, aber mit kürzerer Laufzeit und weniger Geld. Die zuständige Nationalratskommission will die Hilfen bis 2029 befristen und den Kredit auf fünf Milliarden halbieren.

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Weniger Geld und kürzere Laufzeiten für Stromkonzerne – das fordert die Nationalratskommission. (Symbolbild) - keystone

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat einer entsprechenden Gesetzesänderung mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt, wie sie am Dienstag mitteilte.

Anschliessend sollen die Mechanismen zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen von einer definitiven Regelung abgelöst werden. Der Bundesrat hatte beantragt, die Gültigkeit des Gesetzes bis Ende 2031 zu verlängern. Die Kommission will mit der Kürzung den Druck erhöhen, rasch eine definitive Regulierung für die Stabilität der Konzerne zu schaffen.

Zudem soll der Kredit von zehn auf fünf Milliarden Franken reduziert werden, wie die Kommission entschieden hat. Zur Begründung heisst es, die betroffenen Unternehmen hätten Vorkehrungen getroffen, um sich flüssige Mittel zu beschaffen und seien daher auf weniger Unterstützung angewiesen.

Ein Minderheitsantrag, die Kantone als Eigentümer stärker in die Pflicht zu nehmen, scheiterte.

Das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), der sogenannte Rettungsschirm, wurde in der Herbstsession 2022 vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt. Grund waren extreme Preissteigerungen an den Energiemärkten. Es bestand die Befürchtung, dass grosse Stromunternehmen ihre Sicherheitsleistungen für den Handel nicht mehr erbringen könnten, was die Stromversorgung der Schweiz gefährdet hätte.

Das Gesetz wurde bis Ende 2026 befristet. Gemäss der damaligen Botschaft des Bundesrates hätte es ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollen.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für eine dauerhafte Regelung stiessen jedoch in einer Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Sie wurden als zu starker Eingriff in die Unternehmensführung kritisiert. Da die Ausarbeitung einer politisch mehrheitsfähigen Lösung mehr Zeit benötigt, beantragte der Bundesrat eine Verlängerung des bestehenden Rettungsschirms als Übergangslösung.

Kommentare

User #2215 (nicht angemeldet)

Wenn sie keine Windkraftanlagen bauen, müssen sie später auch nicht gerettet werden.

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