Der Nationalrat möchte den Wolfsbestand regulieren. Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben.
Nationalrat Wolf
Der Nationalrat möchte die Bedingungen zur Schiessung des Wolfs lockern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutz der Wölfe soll in der Schweiz gelockert werden.
  • Die Tiere dürfen künftig abgeschossen werden, auch wenn sie nichts gemacht haben.
  • Dies soll der Bestands regulieren behilflich sein.

Der Nationalrat will den Schutz der Wölfe in der Schweiz lockern, und zwar stärker als der Bundesrat. Das hat er am Mittwoch bei der Beratung des Jagdgesetzes entschieden. Das letzte Wort könnte das Stimmvolk haben.

Bereits heute erlauben die Behörden bei Problemen den Abschuss einzelner Tiere.

Künftig soll der ganze Wolfsbestand reguliert werden können: Die Behörden sollen Tiere zum Abschuss freigeben dürfen, auch wenn diese keinen Schaden verursacht haben.

Nationalrat will Dezimierung

Das will auch der Bundesrat. Allerdings wollte er zur Bedingung machen, dass grosser Schaden droht und dass dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann.

Der Nationalrat dagegen will eine Dezimierung des Bestandes bei jedem drohenden Schaden ermöglichen - auch wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. SP und Grüne kritisierten vergeblich, damit werde der Schutz völlig ausgehöhlt. Sie wollten beim geltenden Recht bleiben.

Manche Redner aus der Mitte riefen dazu auf, dem Bundesrat zu folgen. «Wenn wir überborden, haben wir am Ende gar nichts», warnte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO).

Abschuss von Wölfen soll zwischen September und Januar erlaubt sein

Er spielte damit auf die Referendumsdrohungen an, die bereits im Raum stehen. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga plädierte für Augenmass. Eine Regulierung sollte erst nach Schutzmassnahmen in Frage kommen, sagte sie. Sie verwies auch auf die Berner Konvention.

Der Rat folgte aber seiner Kommission und weichte die Bedingungen auf, mit 112 zu 80 und 113 zu 79 Stimmen.

Der Abschuss von Wölfen soll dem Willen des Nationalrates jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Der Ständerat hatte sich für einen längeren Zeitraum ausgesprochen, aber unter strengeren Bedingungen.

Neben dem Wolf soll der Bundesrat die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Der Ständerat möchte Luchs und Biber schon auf Gesetzesebene für regulierbar erklären, der Nationalrat nur den Biber. Der Rat verwarf den Vorschlag knapp, die Bestandesregulierung auch für Graureiher und Gänsesäger vorzusehen.

Umstritten war ferner die im Gesetz verankerte Liste der jagdbaren Arten. Geändert hat der Rat diese jedoch nicht. Er lehnte Anträge ab, der Birkhahn und das Schneehuhn oder die Waldschnepfe aus der Liste zu streichen. Auch von Einschränkungen der Treibjagd und einem Verbot der Baujagd wollte er nichts wissen.

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