Getrennte oder geschiedene Eltern könnten bald Unterhaltsbeiträge an volljährige Kinder in Ausbildung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
volljährige Kinder
In Zukunft könnten getrennte oder geschiedene Eltern ihre Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder in Ausbildung möglicherweise steuermindernd geltend machen. (Symbolbild) - Universität Bern, Manu Friederich

Das soll gelten, bis das Kind 25-jährig ist. Die Höhe des Abzuges sollen die Kantone festlegen.

Der Nationalrat fordert mit einer Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS), die er am Mittwoch mit 100 zu 89 Stimmen angenommen hat, das Steuerharmonisierungsgesetz und das Bundessteuergesetz anzupassen. Als nächstes entscheidet der Ständerat. Er lehnte im Herbst 2021 eine Genfer Standesinitiative mit demselben Anliegen ab.

Nach einer Scheidung oder Trennung würden Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder vom Einkommen der unterhaltspflichtigen Väter oder Mütter abgezogen, hatte Nantermod seine Motion begründet.

Kinderabzug bei Volljährigkeit

Seien die Kinder volljährig, sei das nicht mehr möglich. Nur ein tiefer Pauschalabzug bleibe bestehen. Eltern, die solche Beiträge zahlten, müssten mitansehen, wie ihr Einkommen um Beiträge erhöht werde, über die sie aufgrund eines Gerichtsurteils nicht frei verfügen könnten. Nantermod argumentierte weiterhin gegen diese Regelung.

Der Bundesrat lehnt jedoch die Motion ab. Aufwendungen für den Unterhalt von Familienangehörigen stellten Einkommensverwendung dar, begründete Finanzministerin Karin Keller-Sutter dies. Sie seien deshalb grundsätzlich nicht zum Abzug zugelassen. Beim volljährigen Kind seien diese Beiträge steuerfreie Einkünfte.

Der übliche Kinderabzug könne aber geltend gemacht werden. Würde die Motion umgesetzt, seien die Einnahmenverluste von Bund, Kantone und Gemeinden schwierig zu quantifizieren, sagte die Finanzministerin abschliessend.

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