Nationale Adressdatenbank einen Schritt weiter
Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung das Adressdienstgesetz anpassen und unter anderem die Ausführungen zum Datenschutz präzisieren. Die Botschaft soll Anfang 2022 vom Bundesrat verabschiedet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hatte 2019 entschieden, eine nationale Adressdatenbank zu schaffen.
Mit dieser Datenbank sollen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte Adressen von Personen über die Kantonsgrenzen hinweg suchen können. Die Suche soll via AHV-Nummer einer Person erfolgen. Erfasst werden sollen die Eckdaten einer Person: Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen.
Der Aufbau der Datenbank für Verwaltungsaufgaben finde weitgehende Zustimmung, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Sie entspreche dem Bedürfnis, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Die Behörden könnten dank der Datenbank ihre Aufgaben effizienter erfüllen.
Anregungen wurden unter anderem zum Inhalt, den Zugriffsmöglichkeiten auf das System sowie zu Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit eingebracht, wie es im Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren heisst. So werde eine Öffnung für private Organisationen gefordert, aber auch eine Einschränkung auf die öffentliche Verwaltung. Die Berechtigung zur systematischen Nutzung der AHV-Nummer als Zugangsvoraussetzung werde zum Teil kritisiert, heisst es weiter in dem Bericht.
Einzelne Anliegen aus der Vernehmlassung sollen nun in einem nächsten Schritt mit den Kantonen und Gemeinden geprüft und in der Botschaft berücksichtigt werden.
So sollen etwa die Regelung der Datenhoheit und Ausführungen zum Datenschutz präzisiert werden. Auch die Abfragemöglichkeiten würden vertieft geprüft, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.
Das Innendepartement werde bis Mitte 2021 die notwendigen Abklärungen vornehmen und in einem weiteren Schritt die Botschaft ausarbeiten. Der Bundesrat will diese Anfang 2022 verabschieden.