Eine Rentnerin findet, die Nachbarkatze werde vernachlässigt und kümmert sich um sie. Die Besitzerfamilie ist anderer Meinung, ein langer Streit entbrennt.
Kater
Ein Kater wird von einer Nachbarin gefüttert, bis er zu dick ist. Der Nachbarsstreit endet vor Gericht. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rentnerin gibt einem laut ihr vernachlässigten Nachbarskater Futter.
  • Die Besitzerfamilie wehrt sich dagegen, bis die Rentnerin das Tier einem Bekannten gibt.
  • Der Fall landet vor Gericht, wo die Frau zu einer Geldstrafe verurteilt wird.
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Ein Nachbarschaftsstreit um einen – je nach Sichtweise – überfütterten oder vernachlässigten Kater endet im Kanton Bern vor Gericht. Doch der Ausgang ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Darüber berichtet der «Beobachter».

Begonnen hatte alles vor vier Jahren: Schnurrli, der eher faule und verfressene Kater, einer Familie bleibt öfters tagelang weg. Gleichzeitig wird das Tier, das weder schlank noch fettleibig ist, immer dicker. So sehr, dass es nicht mehr vom Fenstersims springen kann. Wo Schnurrli während seiner tagelangen Abwesenheiten ist und wieso er dicker wird, darüber rätselt die Familie.

Katzer
Aus Sorge um Schnurrli gab die Nachbarin dem Kater Futter. (Symbolbild) - pexels

Bis eine Nachbarin an der Türe klingelt. Die Rentnerin ist besorgt um den Kater, fragt, ob er vernachlässigt wird und ob er genug zu fressen bekommt. Denn das Tier sei immer wieder in ihrem Garten gewesen – teils in schlechter Verfassung. Doch die Familie und die Rentnerin haben unterschiedliche Ansichten zu tiergerechter Haltung – ein Streit entbrennt.

Schnurrli geht in der Folge immer wieder zur Nachbarin, doch diese gibt ihm laut eigener Aussage kein Fressen. Möglich sei aber, dass es Reste des Futters für die Igel im Garten habe. Und möglicherweise komme Schnurrli auch in die Wohnung. Die Türe lässt die Rentnerin stets leicht offen, damit ihr eigener Kater reinkommt.

Nachbarin fühlt sich von Familie terrorisiert

Die Familie aber vermutet, dass die Nachbarin extra Futter für Schnurrli bereitstellt. Und dass sie das Tier, das nicht ihr gehört, in der Wohnung einschliesst. Im Sommer spaziert die Familie dann oft durchs Quartier und fragt die Nachbarin, wo Schnurrli sei. Zudem sagt sie ihr: «Bitte nicht füttern.»

Das aber stört die Nachbarin, sie fühlt sich kontrolliert und terrorisiert. Die Familie sei täglich bei ihrem Garten vorbeigekommen. Und dann kommen die Behörden ins Spiel.

Sie klingeln bei der Familie, sagen ihr, dass sich die Nachbarin belästigt fühle. Und sie fragen, ob sie Schnurrli hergeben würden. Das lehnt die Familie ab. Zudem erinnert die Polizei die Nachbarin, dass sie den Kater nicht füttern oder beherbergen dürfe.

Nachbarin gibt Kater einem Bekannten

Ende 2022 taucht Schnurrli dann bei einer Tierärztin auf – gebracht von einem Bekannten der Nachbarin. Er sagt, die Familie habe das Tier misshandelt, sie habe es nicht mehr gewollt. Deshalb habe die Nachbarin ihm den Kater gegeben.

Die Tierärztin kontaktiert die Familie, die Schnurrli gerne wieder mit nach Hause nehmen will. Doch der Kater solle beim Bekannten bleiben, es wäre wohl das Beste für ihn. Und so zieht Schnurrli in ein neues Zuhause ein – und wird auf Diät gesetzt.

Die Familie geht daraufhin zur Polizei. Bereits im ersten Sommer hat sie einen Strafantrag gestellt. Nun bestätigt sie, dass sie daran festhalten wolle. Es geht um Sachentziehung.

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Im vergangenen September erlässt die Staatsanwaltschaft dann einen Strafbefehl wegen Sachentziehung. Die Nachbarin muss eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 40 Franken bezahlen. Hinzu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 1200 Franken. Doch sie reicht mithilfe eines Anwalts Einsprache ein. Im April dieses Jahres ging es dann vor den Einzelrichter in Bern.

Dort widerspricht sich die Angeklagte bei der Frage, ob sie Schnurrli gefüttert habe. Schliesslich gibt sie zu, einmal Futter für den schlecht aussehenden Kater bereitgestellt zu haben.

Richter: Gelegentliches Füttern ist nicht strafbar

Dafür wird sie dann aber nicht bestraft: Gelegentlich Katzen zu füttern sei nicht strafbar, sagt der Richter. Auch wenn es gegen den Wunsch der Halter gehe. Eine fremde Katze in die Wohnung zu lassen, sei zwar nicht korrekt, das Einschliessen könne aber nicht bewiesen werden. Auch dafür wird die Rentnerin nicht belangt.

Die Sachentziehung aber ist nachgewiesen, die Nachbarin hätte Schnurrli nicht ihrem Bekannten geben dürfen. Deshalb wird sie zu 20 Tagessätzen verurteilt und muss die Verfahrenskosten von 3600 Franken tragen. Sie hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Ein Happy End hat das Ganze für die Familie aber nicht. Denn auch der Schuldspruch bringt den geliebten Schnurrli nicht zurück.

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