Nach einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wird zwei Afghaninnen Asyl gewährt. Ein eigenständiges Leben sei für Frauen in Afghanistan unmöglich.
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Das SEM entschied sich im Juli 2023, Afghaninnen in der Regel Asyl zu gewähren. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Afghaninnen reichten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
  • Dabei ging es um den Entscheid des SEM, sie wieder auszuweisen.
  • In Afghanistan liesse es sich zurzeit als Frau nicht selbstständig leben.

Ein eigenständiges Leben zu führen, sei in Afghanistan für weibliche Personen unter der momentanen Regierung nicht möglich. Deshalb haben zwei Afghaninnen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ihre Ausweisung eingereicht. Nun wird ihnen in der Schweiz Asyl gewährt.

Der Entscheid ist auf der Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) basiert. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein Verfolgungsmotiv, steht im Urteil. Dieses wurde von der «NZZ am Sonntag» an die Öffentlichkeit gebracht.

Entscheid wird diese Woche im Parlament besprochen

Das SEM hatte im September 2022 die Asylgesuche der beiden Frauen abgelehnt und deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Dagegen hatten die Afghaninnen Beschwerde eingereicht.

Im Juli dieses Jahres entschied das SEM, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Entscheidung fiel nach einer Empfehlung der europäischen Asylagentur. Nach zwei SVP-Motionen am nächsten Dienstag und Mittwoch wird dieser Entscheid in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt.

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