Mutter kauft Wasserpistolen für 5 Franken – und landet vor Gericht
Für ihre Tochter hat eine Frau im Kanton St. Gallen zwei billige Wasserpistolen bestellt. Plötzlich erhält sie einen Strafbefehl und muss vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schweizerin hat für ihre Tochter zwei pinke Wasserpistolen auf Amazon bestellt.
- Die Spielzeuge wurden aber am Zoll abgefangen, und die Frau erhielt einen Strafbefehl.
- Die Mutter musste sich wegen dem Import von Imitationswaffen vor einem Richter erklären.
Eine Frau aus der Region Werdenberg-Sarganserland SG will ihrer Tochter eine Freude machen. Die 39-Jährige bestellt eine Wasserpistole fürs Ferienlager – passend zum Motto «Mafia».
Im Internet wird sie bei Amazon fündig. «Dann habe ich meine Tochter gefragt, welche ihr am besten gefällt», schildert sie später vor Gericht.
Die Wahl fällt auf zwei pinke Modelle. Dazu legt sie zwei Räuberkostüme und Fischerausrüstung für ihren Mann in den Warenkorb.
Die Bestellung wird jedoch beim Zoll abgefangen. Und statt des Spielzeugs findet sie bald einen Strafbefehl im Briefkasten, wie das News-Portal «wundo.ch» berichtet.
Mehr als ein Jahr nach der Bestellung musste sich die Frau nun vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten.
Laut Anklageschrift hatte sie zwei Wasserpistolen importiert, die als Imitationswaffen gelten. Da diese mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, gelten sie als Waffen und brauchen eine Bewilligung.
Richter befragt die Mutter zu Waffen
Der Kreisrichter fragte laut dem Portal die Angeklagte: «Wissen Sie, was eine Glock 17 ist?» Die Frau schüttelte den Kopf. «Ich habe keine Ahnung, die beiden Wasserpistolen habe ich nur wegen der pinken Farbe bestellt.»
Der Verteidiger argumentierte, das Aussehen der Pistolen sei nicht massgebend. Entscheidend sei, was die Mutter beim Bestellen gesehen habe.
«Meine Mandantin hat primär Spielzeug bestellen wollen und hat nicht im Ansatz daran gedacht, etwas falsch zu machen.»
Der Richter folgte dem Verteidiger nicht in allen Punkten. Er hielt fest, dass man die Pistolen unter schlechten Lichtverhältnissen oder auf Distanz durchaus mit echten Waffen verwechseln könnte. Dennoch sprach er die Angeklagte frei.
Kaufabsicht war ausschlaggebend
Der ausschlaggebende Punkt war die Frage der Sorgfaltspflicht. Die Angeklagte habe diese nicht verletzt. «Die Pistolen wurden bei Amazon als Spielzeuge ausgewiesen.» Zudem kosteten die Wasserpistolen weniger als fünf Euro pro Stück (unter 4.70 Franken).
Ausserdem spielte die Absicht der Käuferin eine wichtige Rolle: So wurden die Wasserpistolen als Spielzeug für Kinder bestellt. Und nicht als Imitationswaffe, um jemanden zu erschrecken.
Vollständig abgeschlossen ist der Fall noch nicht. Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch anfechten.
Ein Einzelfall ist diese Situation bei weitem nicht. So wurde 2023 eine St. Gallerin angezeigt, weil sie ihrem Sohn eine Wasserpistole gekauft hat, die als Imitationswaffe galt. Und im März 2025 erhielt ein SVP-Politiker einen Strafbefehl, weil er seinen Göttikindern pinke Wasserpistolen schenken wollte.















