Mutmasslichem Attentäter droht in der Schweiz keine Verhaftung
Das Berufungsgericht Brescia lehnt den Haftantrag gegen Marco Toffaloni ab. Er wurde wegen eines Anschlags 1974 zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Für die Richter gibt es keine ausreichenden Beweise für eine konkrete und aktuelle Fluchtgefahr des Mannes. Er hatte gegen die Verurteilung beim Kassationsgericht Berufung eingelegt.
Attentäter wohnt seit Jahren in Landquart
Toffaloni, der heute 68 Jahre alt ist, hat nach einer Hochzeit die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten.
Er lebt seit Jahren unter einem neuen Nachnamen in Landquart, wie das italienischsprachige Fernsehen RSI vor einem Jahr enthüllte.
Für die Schweizer Behörden ist das Delikt verjährt. Für Italien hingegen kann der damals Minderjährige Toffaloni auch 52 Jahre später vor Gericht gestellt werden.
Toffaloni war ein rechtsextremer Aktivist
Als damaliger Aktivist der rechtsextremen Organisation «Ordine Nuovo» soll er während einer Gewerkschaftskundgebung auf der Piazza della Loggia in Brescia eine Bombe platziert haben. Die Explosion in der Menge forderte acht Todesopfer.
Laut Gericht: «Ist Toffaloni in die Schweiz gezogen und hat die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben, lange bevor eine Beteiligung seinerseits an den Ermittlungen zum Anschlag abzusehen war».
Auch die Abmeldung aus dem italienischen Einwohnerregister, die auf das Jahr 2000 zurückgeht, stehe nicht mit den Anschuldigungen in Verbindung.
Generalstaatsanwalt pocht auf Festnahme
Was das Fernbleiben vom Prozess betrifft, sprechen die Richter von «einer legitimen prozessualen Entscheidung», die nicht «automatisch und eindeutig den Willen zeigt, sich dem Ausgang des Urteils zu entziehen».
Der Generalstaatsanwalt von Brescia, Guido Rispoli, wehrt sich gegen diesen Entscheid und pocht weiterhin auf die Notwendigkeit der Festnahme.






