Die Bewohner im Kanton Zug stimmen über das neue Waldgesetz ab, eingeleitet durch ein Biker-Referendum wegen offener Fragen.
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Bike Trail. Symbolbild - keystone
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Die Stimmberechtigten des Kantons Zug sollen über das revidierte Waldgesetz abstimmen können. Bikerinnen und Biker haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, weil für sie noch zu vieles offen ist.

Gemäss einer Mitteilung der IG Mountainbike Zug und der Swiss Cycling Zug haben sie bis am 2. April 2024 Zeit, 1500 Unterschriften zu sammeln. Der Kantonsrat hatte die Teilrevision des Waldgesetzes am 25. Januar beschlossen.

Neue Bestimmungen treffen auch Hunde und Drohnen

Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Gebärzeit im Wald und ein Drohnenflugverbot über dem Wald vor. Zudem ist das Velofahren im Wald künftig nur auf Waldstrasse (nicht aber Wegen) sowie auf im Richtplan festgelegten Bike-Routen zulässig.

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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa

Hier setzt die Kritik der IG Mountainbike Zug und der Swiss Cycling Zug ein. Das Bike-Streckennetz sei im Richtplan noch gar nicht festgelegt, teilten sie mit. Es könne nicht sein, dass ein Gesetz beschlossen werde, ohne dass die Grundlage – nämlich der Richtplan – erarbeitet sei.

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