Mordurteil: Baselbieter Strafgericht glaubte Beschuldigtem nicht

Keystone-SDA
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Muttenz,

Schweizer Gericht verurteilt einen Mann wegen eines vor zwei Jahrzehnten begangenen Mordes.

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Das Baselbieter Strafgericht hat am Freitagnachmittag einen 60-jährigen Schweizer für einen Mord aus dem Jahr 2000 schuldig gesprochen. (Archivbild) - keystone

Das Baselbieter Strafgericht hat einen 60-jährigen Schweizer am Freitagnachmittag wegen eines im Jahr 2000 begangenen Mordes verurteilt. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren, ein Jahr mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Zudem verlängerte das Gericht die Sicherheitshaft des Mannes.

Zudem wurden dem Mann über 76'000 Franken an Verfahrenskosten sowie über 26'000 Franken an übrigen Gebühren auferlegt. Die Genugtuungsforderung über 15'000 Franken der Privatklägerschaft, die die Mutter des Opfers vertrat, wurde hingegen auf den Zivilweg verwiesen. Sie sei nicht innert Frist substanziiert worden.

Insgesamt war das Gericht zu einer Einsatzstrafe von 19 Jahren gelangt. Wegen diverser strafmildernder Umstände wurde diese bei der Strafzumessung jedoch auf 13 Jahre reduziert. Den grössten Ausschlag gab dabei die lange Zeit, die seit der Tat vergangen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Mörderische Absichten und kaltblütige Ausführung

Es sei unbestritten, dass der Beschuldigte am 4. Oktober 2000 in den bei der St. Jakobshalle in Münchenstein BL parkierten Smart eingestiegen sei. Auch sei sicher, dass sich aus der Pistole des Beschuldigten ein Schuss gelöst habe, durch welchen der 21-jährige Drogendealer, der sich ebenfalls im Auto befunden habe, getötet worden sei, hiess es in der Urteilsbegründung.

Es galt jedoch zu prüfen, unter welchen Umständen es zur tödlichen Schussabgabe kam. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Beschuldigte aus Habgier gehandelt habe. Sein Ziel sei es von Anfang an gewesen, dem Opfer zwei Kilogramm Kokain wegzunehmen.

Dazu habe der Beschuldigte skrupellos das Opfer zunächst abgelenkt und dem wehrlosen Mann danach «kaltblütig in den Kopf geschossen». Beide Aspekte sind genug für eine Qualifizierung als Mord, wie Annette Meyer Lopez, Präsidentin der Fünferkammer, ausführte.

Gericht zweifelt an Glaubwürdigkeit des Angeklagten

Den Aussagen des Beschuldigten schenkte das Gericht indes wenig Glauben. Sein Narrativ, er habe eine Drogenbande berauben wollen, um danach eine Geschäftsbeziehung mit ihr aufzubauen, gehe nicht auf.

Auch, dass sich der Schuss unabsichtlich bei einer Ladebewegung gelöst habe glaubte das Gericht nicht. Forensische Untersuchungen hatten das als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Das Gericht befand, Modifikationen an der Waffe, die das ermöglichten, seien «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» auszuschliessen.

«Eigentliche Reue erkennt das Gericht nicht», sagte Gerichtspräsidentin Lopez. Der Beschuldigte habe seine Aussagen immer strategisch an den Wissensstand im Verfahren angepasst, woraus sich Widersprüche ergeben hätten. Das sei ein «klar erkennbares Muster». So habe er sich bei Einvernahmen 2023 noch an Details erinnern können, bei der Hauptverhandlung dieses Jahr aber nicht mehr. Das gehe trotz natürlichem Vergessen und Verdrängung nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von allen Parteien vor dem Kantonsgericht angefochten werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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