Der Haupttäter im Bülacher Prozess um die Morde im Frühling 2016 im Kanton Bern wird nicht verwahrt. Das Bezirksgericht verurteilte ihn zu lebenslanger Haft.
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Lebenslänglich, aber keine Verwahrung: Das Bezirksgericht Bülach hat im Mordfall Boppelsen/Utzingen sein Urteil gefällt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht verurteilte einen 30-Jährigen zu lebenslanger Haft.
  • Der Transportunternehmer soll jedoch nicht verwahrt werden.
  • Er hatte gemeinsam mit zwei Komplizen 2016 im Kanton Bern zwei Männer umgebracht.

Der Haupttäter im Bülacher Prozess um zwei grausame Morde im Frühling 2016 im Kanton Bern wird nicht verwahrt. Das Bezirksgericht Bülach hat ihn am Freitag aber zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 30-jährige Transportunternehmer wurde des mehrfachen Mordes, des mehrfachen Raubes, der Erpressung, Entführung, Freiheitsberaubung und anderer Delikte schuldig gesprochen.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Seine beiden Komplizen, die 29-jährige Ehefrau des Haupttäters und ein 36-jähriger Garagist, wurden wegen Gehilfenschaft zum Mord und wegen diversen weiteren Delikten schuldig gesprochen.

Gegen die Frau verhängte das Gericht eine 11-jährige Freiheitsstrafe, gegen den Mann eine solche von 13 Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Trio hatte im April und im Juni 2016 im Kanton Bern zwei Männer in ihre Gewalt gebracht. Sie wollten deren Auto beziehungsweise Lastwagen kommen, die dann weiterverkauft werden sollten. Damit wollten die drei zu Geld kommen. Die Opfer wurden stundenlang festgehalten, geschlagen und schliesslich getötet.

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