Ein deutsches Gerichtsurteil fordert: Behinderte sollen im Falle einer Triage nicht aufgegeben werden. Ein wichtiges Zeichen, findet Nationalrat Christian Lohr.
Christian Lohr
Christian Lohr spricht im Nationalrat. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Niemand darf im Falle einer Triage wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
  • Dies hat das deutsche Verfassungsgericht am Dienstag entschieden.
  • Der Thurgauer Mitte-Nationalrat Christian Lohr freut sich über das Urteil.
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In Deutschland gibt das Verfassungsgericht einer Beschwerde von neun Menschen mit Beeinträchtigung recht. Die Personen befürchteten, sie könnten im Falle einer Triage aufgrund ihrer Behinderung aufgegeben werden.

Das Gericht stimmte ihrer Verfassungsbeschwerde zu und fordert den Bundestag nun auf, «unverzüglich» zu handeln. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger und intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.

Bundesverfassungsgericht Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - Keystone

Auch in der Schweiz sorgt das Urteil für Aufsehen. Es sei ein bemerkenswertes Urteil, sagt Mitte-Politiker Christian Lohr am Telefon zu Nau.ch: «Durch das Urteil ist eine Grundhaltung spürbar, dass Behinderte gleichwertig sind. Es hat bei mir etwas ausgelöst.»

Der 59-Jährige engagiert sich seit Jahren für Menschen mit Beeinträchtigung. Er kam als Folge einer Contergan-Schädigung ohne Arme und mit missgebildeten Beinen zur Welt.

Christian Lohr sieht in Pandemie auch positive Veränderungen

Der Thurgauer meint, Menschen mit Behinderung seien während der Pandemie vergessen gegangen. Mit der Triage tut sich Lohr schwer. «Die Triage ist ein Stich ins Herz. Auswählen ist schrecklich.»

Behinderung
Eine Person in einem Rollstuhl. (Symbolbild) - Keystone

Erst recht Personen mit Beeinträchtigung dürften der Triage nicht ausgeliefert sein. Umso mehr freut sich Christian Lohr über das Urteil des höchsten deutschen Gerichts.

Trotz des schwierigen Themas sieht Lohr durch die Pandemie auch positive Veränderungen. «Ich nehme ein stärkeres Bewusstsein für das Miteinander wahr.» Ausserdem spüre er stärker das Bedürfnis, eine bestimmte Lebenshaltung zu haben. Bei dieser spielen Achtsamkeit, Rücksichtnahme und Respekt eine grosse Rolle.

Lage in Deutschland und in der Schweiz vergleichbar

Auch Petra Kern vom Dachverband Inclusion Handicap spricht gegenüber Nau.ch von einem «wichtigen Entscheid» des Bundesverfassungsgerichts. Die Situation in Deutschland sei mit derjenigen in der Schweiz vergleichbar.

Auch hierzulande sei der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in der Verfassung sehr allgemein gehalten. Kern führt aus: «Es bestehen auch in der Schweiz bis heute keine Konkretisierungen für den Fall einer Triage-Entscheidung.»

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