Mitte-Initiative würde Individualbesteuerung zum Kippen bringen

Keystone-SDA
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Bern,

Mit der Annahme der «Fairness-Initiative» der Mitte würde das am Wochenende angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verfassungswidrig. Das Parlament müsste das Gesetz also anpassen, wie der Zürcher Staatsrechtler und Demokratiespezialist Andreas Glaser gegenüber Keystone-SDA erklärt.

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Mit der Annahme der «Fairness-Initiative» der Mitte würde das am Wochenende angenommene Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verfassungswidrig. (Symbolbild) - keystone

SP-Ständerätin Eva Herzog (BS) hält klar fest, dass am Wochenende über eine klar formulierte Vorlage abgestimmt worden sei, über die Einführung der Individualbesteuerung, und nicht nur über den Grundsatz, dass die Heiratsstrafe abzuschaffen sei, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Herzog ist Mitglied der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben im Ständerat (WAK-S), die sich nach der erfolgten Abstimmung nun mit der Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» der Mitte befassen muss. Diese will auf Verfassungsebene an einer gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren festhalten.

Bei einer Annahme der Mitte-Initiative würde die Verfassung also dem Gesetz widersprechen. «Ich hoffe, die Mitte akzeptiert den Volksentscheid und zieht die Initiative zurück», sagte sie. Gleich äusserte sich auf Anfrage auch FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR).

Das Initiativkomitee des Volksbegehrens der Mitte hat noch keinen definitiven Entscheid dazu gefällt. Am Abstimmungssonntag überwogen aber die Stimmen aus der Partei, die an der Initiative festhalten möchten – allen voran von Parteipräsident Philipp Matthias Bregy und von der Fraktionschefin Yvonne Bürgin.

Pragmatisch äussert sich Andreas Glaser, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht unter besonderer Berücksichtigung von Demokratiefragen an der Universität Zürich zu diesem sich möglicherweise abzeichnenden Konflikt. Rechtlich sei im Grundsatz klar: Eine neue Verfassungsbestimmung würde den älteren Gesetzesbestimmungen vorgehen, teilte er auf Anfrage mit.

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung würde bei einer Annahme der Mitte-Initiative also verfassungswidrig. Massgeblich sei grundsätzlich immer der letzte Entscheid des Volkes. Und für eine Variantenabstimmung gebe es keine Rechtsgrundlage.

Und hier wird es doch etwas kompliziert. Die Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, die das Gesetz korrigieren könnte. Das Parlament müsste das Gesetz der Verfassung anpassen – allenfalls mit einem Kompromissvorschlag. «Solange dies aber nicht erfolgt ist, bleibt das verfassungswidrige Gesetz anwendbar für alle Behörden.»

Glaser sieht unter dem Strich keine grossen staatsrechtlichen Probleme. «Wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten die Individualbesteuerung so will, wie am letzten Wochenende beschlossen, können sie ja einfach die Mitte-Initiative ablehnen.» Und im umgekehrten Fall wäre es der Entscheid einer quasi zeitlich versetzten Variantenabstimmung. Das sei «ein völlig normaler demokratischer Vorgang».

Kommentare

User #3599 (nicht angemeldet)

Ohh wow waren das ein paar Juristinnen am Werk.

User #6108 (nicht angemeldet)

Zurück auf Start und ein Modell bringen, das praktikabel ist!! Einige Kantone haben funktionierende Modelle.

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