Misstrauen der Versicherung löste Strafverfolgung aus

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Goldküste,

Heute begann in Meilen ZH ein Mordprozess. Der Fall wurde als Unfall abgestempelt, löste dann bei der Versicherung Misstrauen aus und landete so vor Gericht.

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Das Bezirksgericht Meilen ZH. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute begann der Mordprozess gegen einen Mann, der seine Frau umgebracht haben soll.
  • Das Unglück wurde erst als Mord eingestuft, als die Versicherung misstrauisch wurde.
  • Der Schweizer ist bis jetzt noch nicht geständig.

Heute war der Beginn des Mordprozesses am Bezirksgericht Meilen ZH. Der Beschuldigte hat Auskunft gegeben über sein Leben und die Beziehung mit der Frau, die er getötet haben soll. Er gab sich erstaunt, dass sie einem Bekannten schwere Eheprobleme geschildert hatte.

Der Schweizer gab beflissen und wortreich Auskunft, blieb allerdings immer wieder vage und ausweichend. Das Paar habe sich 2001 in Frankreich kennengelernt. Ihre Beziehung sei harmonisch und schön gewesen, mit zahlreichen gemeinsamen Aktivitäten und Interessen. Als jedoch nach einigen Jahren das gemeinsame Kind zur Welt kam, sei die Frau mit der Betreuung überfordert gewesen.

Indem er neben seiner Arbeit sehr viel für das Kind geschaut habe, habe er ihr viel Freiräume ermöglicht. Dies erklärte der Beschuldigte.

Dennoch sei bei ihr offenbar eine Unzufriedenheit entstanden. Hin und wieder sei sie «in Rage geraten» – auch bei geringfügigen Anlässen. Eine Scheidung sei jedoch kein Thema gewesen.

«Des Kämpfens müde»

Anders sah dies offenbar die Frau selbst: Der Gerichtsvorsitzende zitierte aus E-Mails an einen Bekannten, in denen sie sich über schwere Probleme beklagte. Sie sei es müde, mit ihrem Mann zu kämpfen und wolle «jegliche Gewalt vermeiden». Ihr Mann blockiere alles, sie wolle eine Wohnung suchen.

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In einem Mail schrieb die Ermordete von Gewalt zwischen ihr und ihrem Mann. (Symbolbild) - dpa

Die Äusserungen erklärte der heute 50-Jährige mit der allgemeinen Überbelastung der Frau. Dass sie eine Wohnung in Frankreich suchen wolle, habe man gemeinsam besprochen – als Zweitwohnsitz für die Familie. Vom Wunsch nach Trennung habe seine Frau nie etwas gesagt.

Gemäss Anklage weilte die Familie Ende 2012 auf Mallorca. Dort soll es zu schwerer Gewalt vom Beschuldigten gegen die Frau gekommen sein. Anschliessend soll der Mann sie mit dem Mietauto absichtlich angefahren haben. Die Frau blieb gehbehindert.

Gegenüber den spanischen Behörden stellte er den Vorfall vorerst erfolgreich als Suizidversuch der Frau dar. Für die Anklage war es ein Mordversuch.

«Psychische Probleme» verunmöglichten Betreuung von Kind

Im Jahr darauf erfolgte die Scheidung. Der Beschuldigte machte schwere psychische Probleme der Frau geltend. Diese hätten ihr eine Betreuung des Kindes verunmöglicht. Mit der Scheidung habe er vor allem dafür sorgen wollen, dass sie «nicht länger die elterliche Sorge» habe.

Im April 2014 ertrank die Frau in ihrer Wohnung in der Badewanne. Der Staatsanwalt macht den Beschuldigten dafür verantwortlich: Der Mann habe die gehbehinderte Frau zuerst mit heissem Wasser verbrüht und anschliessend ertränkt. Zu Beginn war ein Unfall angenommen worden.

Versicherung wurde als erste misstrauisch

Erst die Versicherung veranlasste eigene Ermittlungen. Diese wurde durch das dringliche Pochen des Mannes auf Auszahlung der Lebensversicherungssumme unmittelbar nach dem Tod der Frau misstrauisch.

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Die Versicherung wurde misstrauisch, da der Mann unmittelbar nach dem Tod auf das Geld der Lebensversicherung pochte. (Symbolbild) - dpa

Daraufhin wurden die Strafverfolgungsbehörden ihrerseits aktiv. Im Oktober 2016 wurde der Mann festgenommen und ist seither in Haft. Der Staatsanwalt klagt ihn des versuchten und vollendeten Mordes an.

Die Befragung zu den Delikten folgt am Nachmittag und ist auch für die beiden kommenden Tage programmiert. Allerdings kündigte der Beschuldigte an, er werde keine Aussagen machen.

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