Da können sich die Arbeiter aus dem Gastgewerbe freuen. Das Schiedsgericht hat entschieden, dass Mindestlöhne im Gastgewerbe um 0,5 Prozent steigen.
Mitarbeiter im Gastgewerbe erhalten ab dem 1. April 0,5 Prozent mehr Lohn.
Mitarbeiter im Gastgewerbe erhalten ab dem 1. April 0,5 Prozent mehr Lohn. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schiedsgericht hat entschieden, dass Mindestlöhne im Gastgewerbe um 0,5 Prozent steigen.
  • Die neue Regelung tritt ab dem 1. April in Kraft.
  • Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung erhalten neu einen Mindestlohn von 4849 Franken.

Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe steigen ab dem 1. April um rund 0,5 Prozent. Die Sozialpartner gaben am Mittwoch einen entsprechenden Entscheid des Schiedsgerichts bekannt.

Lange konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht einigen

Die Arbeitgeberverbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse hatten sich im vergangenen Jahr mit den drei Arbeitnehmerverbänden Unia, Syna und Hotel & Gastro Union nicht auf neue Mindestlöhne einigen können.

In die Verhandlungen gestartet waren die Gewerkschaften mit einer Forderung nach 2 Prozent höheren Mindestlöhnen, die Arbeitgeber mit der Forderung nach einer Nullrunde. Gegen Schluss der Verhandlungen boten die Arbeitgeber 0,2 bis 0,3 Prozent höhere Löhne an. Das war den Gewerkschaften zu wenig. Die Arbeitnehmerseite rief daher das zuständige Schiedsgericht an.

Die Gewerkschaften forderten im vergangenen Jahr zwei Prozent mehr Lohn.
Die Gewerkschaften forderten im vergangenen Jahr zwei Prozent mehr Lohn. - Keystone

Das Schiedsgericht hat nun die neuen Mindestlöhne festgelegt: Die neuen Mindestlöhne für Mitarbeitende ohne Berufslehre betragen neu 3435 Franken. Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung erhalten einen Mindestlohn von 4849 Franken. Für Praktikanten und Praktikantinnen wurde ein Mindestlohn von 2190 Franken festgelegt.

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