Eine Frau hat am Self-Checkout bei der Migros über Monate hinweg geklaut. Nun wird es für die Diebin ganz teuer.
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Self-Checkout kommt bei der Migros-Kundschaft an - und wohl auch bei Dieben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Deutsche hat über Monate beim Self-Checkout der Migros betrogen.
  • Die Frau bezahlte die Einkäufe nicht oder nur einen Bruchteil davon.
  • Nun wurde sie zu einer saftigen Busse verurteilt.
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Das selbstständige Erfassen und Bezahlen in Geschäften wie der Migros und Co. ist praktisch. Der Self-Checkout macht es aber auch einfacher, unehrlich zu sein. Das zeigt etwa ein Fall, einer knapp 50-jährigen Deutschen, die sich in der Schweiz niedergelassen hat.

Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, hat die Frau über Monate in verschiedenen Filialen der Migros in Zürich geklaut. Demnach wurde sie in Dielsdorf, Oberglatt und auch in der Stadt zur Diebin.

Die Deutsche wandte bei ihren Diebstählen zwei verschiedene Maschen an. Entweder scannte sie die Waren mit der Subito-Go-App, stornierte aber vor dem Abschluss des Einkaufs diverse Artikel und bezahlte nur einen Bruchteil davon. Oder sie scannte die Waren, brach den Zahlvorgang beim Verlassen des Ladens aber ab.

Über drei Monate lang am Self-Check-Out der Migros betrogen

Ganze drei Monate lang, deckte sie sich mit Waren ein, ohne dafür zu bezahlen. Laut dem Bericht, bei dem sich der Schreiber auf den Strafbefehl bezieht, begann die Diebestour im Juli 2023. Im Zürcher Seefeld scannte die Frau Waren im Wert von 64 Franken. Als sie den Laden verliess, brach sie den Zahlvorgang aber ab.

Zehn Tage später besuchte sie die Migros in Oberglatt und scannte Artikel für 253 Franken. Bevor sie das Geschäft verliess, stornierte sie aber diverse Artikel. Schliesslich bezahlte sie lediglich 29 Franken, also 224 Franken zu wenig. Es ging im gleichen Stil weiter: 32 statt 279 Franken, 34 statt 175 Franken und, und, und.

Hast du schon einmal etwas gestohlen?

Anschliessend folgte eine mehrwöchige Pause, bis sich die Diebstähle schliesslich im Oktober häuften und die Beträge grösser wurden. Die Frau fühlte sich offensichtlich sicher. Der grösste Einkauf belieft sich auf 474 Franken, sie brach aber den Zahlvorgang ab.

Frau lebte laut Tagessätze nicht in grosser Armut

Die Masche der Deutschen war danach noch im Oktober aufgeflogen. Kürzlich wurde sie deshalb wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 170 Franken verurteilt.

Es ist ein hoher Tagessatz, das bedeutet, die Frau lebt demnach nicht in grosser Armut. Der Betrag wird nämlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person bestimmt.

Die Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen, die Diebin muss sie also nicht bezahlen. Um eine Busse von 3500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken kommt sie hingegen nicht herum. Was mit den gestohlenen Waren passiert, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

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