Aufgrund der steigenden Temperaturen stellen gewisse Heizungen automatisch ab – auch wenn es wieder kühler wird. «Absurd», findet eine frierende Mieterin.
Kalte Mieterin
Wenn die Temperaturen im Frühling sinken, kann es kalt werden in der Wohnung. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Zürcherin friert in ihrer Wohnung – ihre Heizung wurde automatisch abgedreht.
  • Kein Einzelfall: Dem Mietverband Zürich sind ähnliche Beschwerden bekannt.
  • Die Regelung durch Aussenthermostate reagiert teils langsam auf sinkende Temperaturen.
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«Meine Hände und Füsse sind eiskalt, meine Lippen ganz blass.» Die Zürcherin Dominique K.* (40) arbeitet zwei Tage pro Woche im Homeoffice. In ihrer 4,5-Zimmer-Wohnung in der Zürcher Agglo friert die Versicherungsexpertin den ganzen Tag.

Denn: «Obwohl ich meine Heizungen auf Stufe fünf drehe, gehen sie nicht mehr an.» Dominique muss sich drum mit zwei dicken Pullis und einer Bettflasche an den Füssen an den Tisch setzen. «Das ist doch absurd», sagt sie. «Wenn die Sonne scheint, ist es draussen wärmer als drinnen.»

Die Zürcherin ist nicht der einzige Frier-Fall. Der Mieterverband Zürich (MVZH) bestätigt auf Anfrage von Nau.ch: «Wir haben vereinzelt Beschwerden erhalten von Mieter*innen, die bereits jetzt im März nicht mehr heizen können.» Doch dürfen die Verwaltungen überhaupt die Heizungen abstellen?

Mietende sollen sich wehren

Denn in der Schweiz gilt: «Geheizt werden muss, wenn es nötig ist», sagt Larissa Steiner vom Mieterverband Zürich. Und wann ist es nötig? «Wenn die Temperaturen unter etwa 20 Grad fallen», so Steiner. Dann sollten die Mietenden immer die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zu heizen.

Heizung
Eine Zürcherin beschwert sich, weil die Verwaltung ihre Heizung bereits abgestellt hat: «Meine Hände und Füsse sind eiskalt, meine Lippen ganz blass», sagt die 40-Jährige. (Symbolbild)
Heizung
In einer solchen Situation empfiehlt der Mietverband Zürich, bei der Verwaltzung zu meckern. (Symbolbild)
Heizung
Denn in der Schweiz gilt: «Geheizt werden muss, wenn es nötig ist», sagt Larissa Steiner vom Mieterverband Zürich. (Symbolbild)

Denn ein Mietobjekt müsse jederzeit in einem «zum Gebrauch tauglichen Zustand» sein. Wenn die Mietenden frieren – wie Dominique – ist dies nicht gegeben.

In solch einer Situation empfiehlt der Mieterverband, sich bei den Vermieterschaften – also etwa der Verwaltung – zu melden. Man solle verlangen, dass die Heizung wieder eingeschaltet werde. «Andernfalls stellt die zu kalte Wohnung einen Mangel am Mietobjekt dar», betont Steiner.

Verwaltung: Automatisierte Regelung ist langsam

Wie es überhaupt zu solchen Frier-Fällen kommen kann, erklärt Dagmar Boss von Immobilien Stadt Bern gegenüber Nau.ch: «Beim Wechsel von frühlingshaften zu winterlichen Temperaturen benötigt die Heizung an einigen Orten Zeit, bis sie die gewünschte Temperatur liefert.»

Denn die Regelung der Heizung eines Gebäudes sei automatisiert. Boss sagt: «Durch ein Aussenthermostat kann die Heizung die passende Temperatur einstellen und die Vorlauftemperatur je nach Aussentemperatur geringer oder höher halten.»

Also werde die Heizung bei steigenden Temperaturen kälter – und auch umgekehrt. Doch durch die sogenannte «thermische Trägheit» könne dies seine Zeit in Anspruch nehmen.

Haben Sie Ihre Heizungen bereits abgestellt?

Auch die Verwaltung Privera erklärt: «Von unserer Seite wurde auch keine Direktive erlassen, die Heizungen nach unten zu regulieren oder auszuschalten.» Denn durch die automatischen Regelungen gebe es gar keinen Grund, die Heizungen im Frühling überhaupt auszuschalten.

Doch Dominiqe K. ist der Grund für ihre kalte Wohnung sichtlich egal. «Ich werde mich so oder so bei der Verwaltung beklagen», so die Zürcherin.

*Name von der Redaktion geändert

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