Das Tessin hat das Tragen von Schutzmasken im Hotel- und Gastgewerbe zur Pflicht gemacht. Im Rest der Schweiz bleibt dieses immer noch freiwillig.
Maskenpflicht Coronavirus
Ein Intensivarzt äusserte sich in der «Arena» zu den geltenden Schutzmassnahmen und sagte: «Wenn jemand die Maske unter der Nase trägt, macht uns das traurig, aber auch wütend». - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Tessin ist der einzige Kanton, der eine Maskenpflicht im Gastrogewerbe eingeführt hat.
  • Im Rest der Schweiz ist das Tragen einer Maske immer noch freiwillig.
  • Das aktuelle Schutzkonzept sei gemäss Branchenverbänden ausreichend.

Mit Ausnahme des Tessins bleibt das Tragen von Schutzmasken im Hotel- und Gastgewerbe freiwillig. Das aktuelle Schutzkonzept schützt laut den Branchenverbänden gut vor Ansteckungen.

Das habe eine Prüfung des Schutzkonzepts der Branchenverbände GastroSuisse, HotellerieSuisse und Swiss Catering Association mit dem BAG ergeben. Dies teilten die Branchenverbände am Samstag mit. Zentral ist demnach, dass Mitarbeitende und Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Wenn das nicht möglich ist, soll die Kontaktdauer möglichst kurz sein.

Freiwillige Zusatzmassnahmen begrüssen die Branchenverbände. Es obliege aber den Hotels und Restaurants zu entscheiden, ob sie zusätzliche Massnahmen ergreifen wollen oder nicht, so die Verbände. Dabei kamen die Verbände zusammen mit dem BAG zum Schluss, dass Masken einen besseren Schutz bieten als Gesichtsvisiere. Schutzmasken seien deshalb vorzuziehen.

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