Der Bundesrat hebt die Maskenpflicht draussen auf. In den Innenräumen wird es komplizierter.
Maskenpflicht
In der Sekundarstufe II fällt die Maskenpflicht. - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hebt ab Samstag die Maskenpflicht draussen komplett auf.
  • Am Arbeitsplatz entscheidet der Arbeitgeber, ob eine Maske nötig ist.

Der Bundesrat lockert die Corona-Massnahmen weiter. Ab Samstag gilt draussen keine Maskenpflicht mehr.

Heisst: Keine Maske in Freizeitbetrieben, auf Restaurantterrassen und in öffentlich zugängliche Einrichtungen.

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Die Maskenpflicht in Zoos fällt. - dpa-infocom GmbH

Maskenpflicht ist auch nicht nötig bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Laien oder Profis handelt.

Unterschiedliche Regeln für drinnen

In den Innenräumen – etwa im Detailhandel oder in Restaurants – gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Allerdings gibt es viele Ausnahmen.

Keine Maskenpflicht gilt bei Sportaktivitäten drinnen. Hier müssen einzig die Kontaktdaten erhoben werden.

Maskenpflicht Büro
Neu müssen Arbeitgeber entscheiden, ob eine Maske am Arbeitsplatz sinnvoll ist. - Keystone

Die Pflicht fällt zudem am Arbeitsplatz. Allerdings müssen Arbeitgeber weiterhin ihre Mitarbeiter schützen. Darum sollen sie selbst entscheiden, ob eine Maske am Arbeitsplatz nötig ist.

Keine Pflicht mit Covid-Zertifikat

Neu gilt in der Sekundarschule II keine Maskenpflicht mehr. Für Massnahmen an Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind die Kantone zuständig.

Keine Maskenpflicht gibt es bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat. Gleiches gilt auch für Discos, da diese nur Personen mit Covid-Zertifikat empfangen dürfen. Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat gilt in den Innenräumen eine Maskenpflicht, draussen ist kein Schutz der Atemwege nötig.

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Coronavirus: In Bars und Nachtclubs müsste nebst dem Impf- oder Genesenennachweis künftig auch ein negatives Testresultat vorgewiesen werden können. - Keystone

Komplizierter ist es im öffentlichen Verkehr. Als Aussenräume gelten Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen. Etwa Perronanlagen, Haltestellen, Ladenpassagen oder Unterführungen. Hier ist keine Maske nötig.

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Als Innenräume gelten im ÖV geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen, etwa der Tiefbahnhof Zürich, aber auch Shoppingbereiche im Untergeschoss und geschlossene Wartesäle. Hier muss eine Maske getragen werden.

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt weiterhin, eine Maske zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

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