Manor

    Manor darf sein neues Logo nach einem Gerichtsentscheid behalten

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Manor AG darf sein neues Logo weiterhin verwenden. Eine Beschwerde einer St. Galler Firma wies das Zürcher Handelsgericht ab.

    Manor Neues Logo
    Manor darf sein neues Logo weiterhin verwenden. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine St. Galler Firma beklagte sich über das neue Logo von Manor.
    • Sie fand, ihre beiden Logos seien zu ähnlich.
    • Nun wurde die Beschwerde vom Zürcher Handelsgericht abgewiesen.

    Die Warenhauskette Manor AG kann ihr neues Logo auch weiterhin verwenden. Eine Firma aus dem Kanton St. Gallen beschwerte sich wegen Nachahmung ihres Signets. Das Zürcher Handelsgericht ist aber zum Schluss gekommen, dass die beiden Logos deutlich zu unterscheiden sind.

    Manor hat ein neues Logo, das sich deutlich vom Früheren unterscheidet. Das Alte erinnerte an einen sechsteiligen Krustenkranz. Das neue Logo besteht nur noch aus vier nicht zusammenhängenden Teilen und hat Ähnlichkeiten mit einem Kleeblatt.

    Manor AG
    Auslöser für den Streit: das neue Logo von Manor. - Keystone

    Viel Glück brachte das neue Logo der Warenhauskette aber nicht. Die Firma Einkaufspartner AG mit Sitz in St. Gallenkappel erkannte im neuen Manor AG Logo ihr eigenes Markenzeichen. Einkaufspartner AG ist eine Einkaufsplattform für Bodenbeläge, Innendekorationen und Möbel.

    Kleine Details unterscheiden sich

    Das Logo von Einkaufspartner AG besteht ebenfalls aus vier nicht zusammenhängenden Teilen. Ihre Enden laufen allerdings spitz zusammen, im Gegensatz zu den runden Enden des neuen Manor-Logos.

    Die Firma beauftragte ein auf Lizenzverwaltung spezialisiertes Unternehmen und klagte auf Markenrechtsverletzung. Ihr Vorwurf: Mit dem neuen Manor-Logo drohe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Kunden könnten irrtümlicherweise davon ausgehen, dass die Firma Einkaufspartner AG von Manor übernommen worden sei.

    Neues Logo von Manor: Blütenblätter oder Sechsecke?

    Insgesamt dauerte der Schriftwechsel der beiden Parteien vor dem Zürcher Handelsgericht etwa eineinhalb Jahre. Das Warenhaus argumentierte damit, dass ihr Logo Blütenblätter darstelle. Im Logo von Einkaufspartner AG würden dagegen nur vier Sechsecke dargestellt. Eine Verwechslung sei also nicht zu befürchten.

    Einkaufspartner AG war damit nicht einverstanden. Die Firma stellte sich auf den Standpunkt, dass man auch in ihrem Logo ein Blumenmotiv erkennen kann. Das Handelsgericht kam allerdings zum Schluss, dass die beiden Logos zu unterschiedlich seien, um miteinander verwechselt zu werden.

    Auch der Einwand, Kunden und Geschäftspartner könnten davon ausgehen, dass sie von Manor AG übernommen wurden, teilte das Gericht nicht. Dazu seien die Geschäftsmodelle der beiden Parteien zu unterschiedlich, schrieb es in seinem Urteil.

    Die Firma Einkaufspartner AG muss als unterlegene Partei nun die Gerichtskosten von 13'000 Franken tragen. Zudem muss sie Manor eine Entschädigung von 24'000 Franken für die Anwaltskosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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