Ein IT-Spezialist (50) aus Meilen ZH ist wegen versuchten und vollendeten Mordes an seiner Frau angeklagt. Der Prozess muss nun kurzfristig vertagt werden.
Meilen Bezirksgericht
Das Bezirksgericht in Meilen ZH. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein IT-Spezialist soll seine Frau zuerst behindert gemacht und dann ermordet haben.
  • Der fünftägige Prozess hätte am Dienstag in Meilen ZH beginnen sollen.
  • Jetzt wurde die Verhandlung kurzfristig vertagt.

Die 17seitige Anklageschrift liest sich wie ein raffiniertes Thriller-Drehbuch: Einem IT-Spezialisten (50) aus Meilen ZH wird vorgeworfen, im April 2014 seiner schwer gehbehinderten geschiedenen Ehefrau (†43) heisses Wasser gegen den Rücken und das Gesäss geschüttet zu haben.

Dann brachte er sein Opfer ins Badezimmer und ertränkte die Frau im Lavabo oder direkt in der Badewanne. Der Mann liess heisses Wasser in die Badewanne einlaufen, um einen Sturz in die Badewanne mit Ertrinken vorzutäuschen.

Erster Mordversuch auf Mallorca

Bereits zwei Jahre zuvor hatte der IT-Spezialist von der Zürcher Goldküste laut Anklageschrift versucht, seine Frau auf einer Finca in Mallorca zu töten. In einer Nacht schlug demnach der Mann seine Frau in den Ferien derart zusammen, dass sie verschiedene Knochenbrüche und andere Verletzungen im Gesicht erlitt.

Badewanne  tot
Der Angeklagte wollte den Tod seiner Ex-Frau in der Badewanne als Unfall vortäuschen (Symbolbild). - Pixabay

Als die Frau kurz darauf vor dem Haus stand, fuhr er ihr mit dem Mietwagen gegen die Knie. Beide Kniescheiben und die Oberschenkel wurden dabei zertrümmert.

Sprung oder Sturz vorgetäuscht

Im Obergeschoss der Finca öffnete er dann ein direkt über der schwer verletzen Frau liegendes Fenster und verliess mit dem gemeinsamen Kleinkind das Haus. So habe er «einen Sprung oder Sturz» seiner damaligen Ehefrau aus dem Fenster vorzutäuschen versucht, heisst es in der Anklageschrift.

Erst zwei Stunden später alarmierte der Mann die Ambulanz und sagte, seine Frau liege am Boden und habe einen epileptischen Anfall. Er führte auch den aufgebotenen Pikettarzt absichtlich in die falsche Richtung, um die medizinische Hilfe zu verzögern.

Der Mann hoffte, dass eine Frau bereits an Unterkühlung gestorben war.

Opfer wählte Killer als Betreuer

Die Frau überlebte, blieb aber schwer gehbehindert. Das Opfer konnte sich nachher wegen eines Gedächnisverlusts nicht mehr an die Tat erinnern. Ein Jahr später wurde das Paar geschieden.

Im Februar 2014 konnte die Frau die Reha-Klinik verlassen und in eine kleine Wohnung in Küsnacht ZH einziehen. Für ihre Betreuung suchte sie ausgerechnet ihren Ex-Mann aus, der sie umbringen wollte. Zwei Monate später gelang ihm das gemäss Anklage.

Versicherung wurde misstrauisch

Dass es überhaupt zum Prozess kommt, ist der Zürich Versicherung zu verdanken. Zuerst gingen die Rechtsmediziner in Zürich von einem Unfall aus: Ertrinken nach einem Sturz ins heisse Wasser nach einem epileptischen Anfall. Die Staatsanwaltschaft hatte dann die Untersuchung gegen den Mann eingestellt.

Der IT-Spezialist hatte nach dem Tod seiner Ex-Frau umgehend die Lebensversicherungssumme von 500'000 Fr. eingefordert.

Die Versicherung wurde misstrauisch und gab ein externes Gutachten in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, dass es bei dem Todesfall Fremdeinwirkung gab. Der tatverdächtige IT-Spezialist sitzt seit Oktober 2016 in Untersuchungshaft.

Angeklagter bestreitet Schuld

Auch der Vorfall auf Mallorca wurde neu untersucht. Ein neues Gutachten kam zum Schluss, dass die Verletzungen der Frau nicht mit einem Sturz aus dem Fenster, sondern mit dem Zusammenprall eines Autos übereinstimmen.

Der angeklagte IT-Experte streitet alle Vorwürfe ab. Der Staatsanwalt beantragt eine Verurteilung wegen versuchten Mordes auf Mallorca und des vollendeten Mordes in der Schweiz. Das geforderte Strafmass wird erst am Prozess bekannt.

Auch Arbeitslosenkasse geprellt

Dem Angeklagten wird auch versuchter Versicherungsbetrug in Höhe einer halben Mio. Franken vorgeworfen. Er soll zudem die Arbeitslosenkasse um rund 52'000 Fr. geprellt haben.

Tatmotiv ist für die Staatsanwaltschaft, dass der Mann den Verlust der Obhut über das gemeinsame Kind befürchtete. Die Frau wollte in ihr Heimatland zurückkehren.

Zudem sei die Frau ein «lästiger Störfaktor in seinem beruflichen und privaten Leben» gewesen. Der Mann habe sich auch der monatlichen Alimenten-Zahlung von 3700 Fr. an seine Ex-Frau entledigen wollen.

Medizinische Probleme

Der fünftägige Prozess am Bezirksgericht Meilen hätte eigentlich am Dienstag beginnen sollen. Am Montag informierte das Gericht kurz vor Mittag, dass der Prozess wegen «derzeitiger Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten» nicht stattfinden kann.

Nau.ch weiss aus gesicherter Quelle, dass der Angeklagte wegen einer «schwersten medizinischen Problemstellung» kurzfristig abgesagt und auf ein unbekanntes Datum vertagt werden muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserFerienTodStaatsanwaltFrankenGericht